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Wicki Franz · Ständerat · 1999-12-22

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-22

Wortprotokoll

Im gleichen Sinne wie Frau Forster habe ich Ihnen namens der Redaktionskommission Folgendes mitzuteilen: In Ziffer I, 1. Schweizerisches Strafgesetzbuch, hat der Nationalrat mit anschliessender Zustimmung unseres Rates den Einleitungssatz von Absatz 1 des durch die Effizienzvorlage - das ist das Geschäft 98.009 - neu geschaffenen Artikels 340bis StGB bereits wieder geändert, und zwar im Sinne einer Anpassung an die Revision des Korruptionsstrafrechtes. Die Redaktionskommission schlägt Ihnen aus gesetzestechnischen Gründen eine Streichung der Änderung dieses Einleitungssatzes vor, da es sich hier um eine durch die Effizienzvorlage neu geschaffene Bestimmung handelt, welche noch nicht als rechtskräftige Bestimmung publiziert ist. In der Effizienzvorlage 98.009 wird jedoch in einer Fussnote darauf hingewiesen, dass mit dem Inkrafttreten der Revision des Korruptionsstrafrechtes der Einleitungssatz von Artikel 340bis Absatz 1 des Strafgesetzbuches angepasst werden muss.