Eder Joachim · Ständerat · 2012-06-07
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07
Wortprotokoll
Ja zu einem fairen Finanzausgleich! Nach diesem obersten Grundsatz unterstütze ich das Postulat Fetz und Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner. Es geht darum, dass der Einbezug nichtsteuerlicher Einnahmen in den NFA simuliert wird und dass im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes darüber berichtet wird. Der Postulatsauftrag ist also klar. Er ist meines Erachtens auch nachvollziehbar, und ich habe tatsächlich Mühe zu verstehen, warum der Bundesrat diese Zusatzaufgabe - und um eine solche handelt es sich - nicht an die Hand nehmen will.
Aus meiner Sicht ist nämlich durchaus zu hinterfragen, dass wesentliche Einnahmen, auch wenn sie nichtfiskalischer Herkunft sind, bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials nicht berücksichtigt werden. Diese, die Berechnung des kantonalen Ressourcenpotenzials also, schliesst nämlich nicht alle ausschöpfbaren Ressourcen mit ein. So sind die Einnahmen aus Regalien und Konzessionen, insbesondere die Wasserzinsen, in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage nicht enthalten. Da die Wasserzinsen für einige Gebirgskantone bedeutende Einnahmequellen sind, schafft deren Nichtberücksichtigung eine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen. Speziell der Kanton Jura beispielsweise, der keine Einnahmen aus Wasserzinsen erzielt, wird benachteiligt. 2008, ich nenne die letzten mir zugänglichen Zahlen, beliefen sich die Pro-Kopf-Ausgleichszahlungen an die Kantone - ich nenne sie jetzt - Uri, Graubünden, Wallis und Glarus auf Beträge zwischen 691 Franken im Falle Graubündens bis 2174 Franken im Falle Uris.
Das vom Bundesrat in seiner Antwort erwähnte und durch die BAK Basel erstellte Gutachten der NFA-Geberkantone untersuchte nur die Wasserzinsen, nicht aber die Abgeltungszahlungen bei einem Verzicht auf die Ausübung des Heimfallrechts. Solche Abgeltungszahlungen fallen aber in Zukunft in sehr grosser Höhe an. Zudem wird die Bedeutung der Wasserzinsen in Zukunft noch stark zunehmen, da das Parlament die Höchstansätze ab 2012 markant erhöht hat.
Der Vorteil eines Einbezugs der Wasserzinsen in die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage ist gegeben: Der ressourcenschwächste Kanton, der Kanton Jura, würde mehr Mittel erhalten und die angestrebte minimale Untergrenze, 85 Prozent des durchschnittlichen Ressourcenpotenzials, besser erreichen. Die Kantone Uri, Wallis und Glarus würden die Limite ebenfalls besser erreichen, da sie als weniger ressourcenschwach als bisher eingestuft würden. Die neu einbezogenen Wasserzinseinnahmen erhöhen das Ressourcenpotenzial pro Kopf stärker als der Rückgang an effektiv geleisteten Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich. Will man diese Lösung nicht, gibt es durchaus noch andere zu prüfende Varianten, beispielsweise den Einbezug im Lastenausgleich.
Geschätzte Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf, etwas muss und will ich in dieser ganzen Frage unmissverständlich festhalten: Es geht letztlich um einen fairen Finanzausgleich und eine faire Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Vorgeschichte in diesem Rat und speziell auch in diesem Punkt kenne ich als neues Mitglied nicht. Sehr wohl ist mir aber die ganze Bedeutung und Tragweite des NFA bekannt. Diesbezüglich muss ja sicher nicht alles, was einmal festgeschrieben wurde, in Stein oder gar in harten Granit gemeisselt sein. Selbst wenn sich der Einbezug der Wasserzinsen und der Abgeltungszahlungen allenfalls sogar leicht negativ für den Kanton Zug auswirken würde, unterstützen wir - das ist mit unserem Finanzdirektor so abgesprochen - im Sinne des Grundprinzips "Ja zu einem fairen Finanzausgleich" das vorliegende Anliegen. Uns ist es ernst mit dem NFA; allerdings muss der Mechanismus, müssen die Zahlungen fair und gerecht sein.
Ein Ja zu diesem Postulat ist nichts anderes, als dem Bundesrat einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Bundesrat erhält zudem bei der Behandlung des Postulates noch eine gewisse Handlungsfreiheit. Ein Ja zu diesem Postulat ist aber auch ein Zeichen an die NFA-Geberkantone und insbesondere an die Bevölkerung der NFA-Geberkantone, eine breitere Auslegeordnung zu machen und den Wirksamkeitsbericht umfassender zu gestalten, als dies der Bundesrat vorsieht. Den NFA weiterzuentwickeln ist für mich ein Grundgebot der Zukunft. Dagegen kann man ja kaum ernsthafte Gründe haben. Kollege Markus Stadler, wir schaffen auch keine neuen Probleme: Es geht ja mit der Annahme des Postulates nur darum, dass wir uns auf den Weg machen. Wir beschliessen noch gar keine konkreten Folgen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat 12.3162 anzunehmen.