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Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-07

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen sagen, dass mich die Stellungnahme des Bundesrates, der das Postulat ablehnt, befremdet, aber ehrlich gesagt auch nicht gross überrascht, wenn ich die kantonale Zusammensetzung des Bundesrates zur Kenntnis nehme. Auch hier gilt das, was Sie offenbar vorher nicht wollten, nämlich dass man über ein Thema auch einmal nachdenken darf, bevor es von der Traktandenliste gestrichen wird. Ich mache lediglich beliebt, dass der NFA fairer entwickelt werden soll und dass der Bundesrat bei dieser Prüfung frei ist, alle Punkte zu prüfen, die ihm dafür zweckdienlich erscheinen. Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist der Umstand, dass der NFA nicht alle Potenziale berücksichtigt.

Nun stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass "die Berücksichtigung zusätzlicher Potenziale und Ressourcen weder die Ausgestaltung noch die Verteilungswirkung des Ressourcenausgleichs wesentlich verändern würde". Frau Bundespräsidentin, das stimmt, wenn man die Sache insgesamt anschaut. Aber selbstverständlich hätten diese Ressourcen, insbesondere natürlich Regalien und Konzessionen, eine gewaltige Hebelwirkung innerhalb der Verteilung zwischen den Kantonen. Da müssen Sie jetzt genau zuhören: Für einmal geht es nicht um die Geberkantone, denn diese werden nämlich gleich viel bezahlen, wenn das durchkommt. Es geht vielmehr um jene Kantone, die über ausserordentlich hohe Konzessionen verfügen - es sind vor allem die Konzessionen - und dies nicht in die Ressourcenberechnung aufnehmen müssen; namentlich handelt es sich natürlich um Wasserzinsen. Dieser Mannaregen ausserhalb des NFA-Systems ist gross, er ist viel grösser, als man auf den ersten Blick denken würde. Er ist ungefähr um die Hälfte grösser als der Ausgleich zwischen den Kantonen. Der kantonale Ausgleich beträgt 1,6 Milliarden Franken; die Einnahmen aus Regalien und Konzessionen sind deutlich höher, nämlich 2,8 Milliarden Franken pro Jahr.

Es gibt sogar Schlaumeier-Kantone, die diese Konzessionen und Regalien für ihren interkantonalen Finanzausgleich als "Ressourcen und Potenziale" berechnen, sich ausserhalb aber wehren, weil es etwas kosten könnte. Ich empfinde das weder als lauter noch als fair und schon gar nicht als freundeidgenössisch.

Die Leidtragenden - ich betone es noch einmal - sind nicht die Geberkantone, es sind die Nehmerkantone, und zwar all jene Nehmerkantone, die nicht über grosse Einnahmen aus Wasserzinsen verfügen, über die es also nicht Hunderte Millionen solcher Franken pro Jahr regnet. Das sind namentlich der Kanton Jura, die beiden Appenzell, der Thurgau, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Schaffhausen und - etwas überraschend, aber ich habe es nachgerechnet - auch das Tessin. Das Tessin hat zwar relativ viel Wasserzinsen, aber eben wenig pro Kopf.

Ich weiss, ich habe es im Vorfeld von mehreren Rednern, auch aus den Nehmerkantonen, gehört: "Nein, ja nichts ändern am Meccano! Sonst kommen wir als Nehmerkanton zu kurz." Den Standesvertretern der Kantone - ich nenne sie noch einmal - Jura, Appenzell, Thurgau, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Schaffhausen und Tessin muss ich einfach sagen: Sie bekommen deutlich weniger NFA-Gelder, weil die Konzessionsgelder nicht zu den Ressourcen gehören. Ich mache mir keine Illusionen, Sie werden das vermutlich auf den ersten Anhieb nicht glauben. Aber rechnen Sie mal nach! Rechnen Sie mal nach, wie viel Sie verlieren, weil die Wasserzinsen und andere Einkünfte nicht berechnet werden! Und denken Sie vor allem daran, dass die Heimfälle kommen werden, dass es also noch mehr werden wird. Umso weniger werden Ihre Kantone dann aus dem NFA-Topf bekommen.

Ich bitte also vor allem die Vertreter dieser Nehmerkantone, sich das nochmals zu überlegen: Werden Sie da nicht ein bisschen hinters Licht geführt, weil man Ihnen nie transparent gemacht hat, wie gross der Verlust Ihres Kantons innerhalb des Meccanos ist, weil ein paar Konzessionen nicht mit in die Ressourcen genommen werden?