Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-06-07
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07
Wortprotokoll
Mein Vorredner, Kollege Stöckli, hat einerseits gerade gezeigt, dass es dann nicht ganz einfach ist, wenn es im Einzelfall mit den Verrechnungssteuern konkret wird; das ist auch meine Meinung. Andererseits hat er erläutert, weshalb ich die Mehrheit unterstütze - erlauben Sie mir bitte, dass ich das selber begründe.
Der Ausgangspunkt der "Too big to fail"-Vorlage ist, dass der Bundesrat steuerliche Massnahmen zur Förderung der Pflichtwandelanleihen vorschlägt. Er hat das Thema mit dem Zahlstellenprinzip verbunden. Der Nationalrat hat dann eine Aufteilung vorgenommen, weil das Verfahren betreffend die Cocos schnell gehen soll; darin ist man sich einig, der Aufbau des Eigenkapitals im Sinne der Sicherheit für die Bankinstitute soll zügig vorangehen. Aber - und das ist jetzt meine Hauptbegründung -: Das Zahlstellenprinzip ist eine grundsätzliche Veränderung; das muss man genau prüfen, da braucht es eine Gesamtschau. Es ist ja auch so, dass die Regelung in der ersten Phase gar nicht vollständig und umfassend wäre, sondern sich - es wurde schon gesagt - auf Obligationen und Geldmarktpapiere beschränken würde.
Das EFD begründet selber ein schrittweises Vorgehen in dieser Frage und erwähnt auch die Risiken; ich verweise dazu auf einen Bericht des EFD vom 16. Dezember 2011. Unter Ziffer 3 wird dort das schrittweise Vorgehen ausgeführt. Demnach beschränkt sich der Übergang zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer auf die Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren. Aufgrund dieser Begrenzung, heisst es, relativiere sich das Risiko der Verlegung der Zahlstelle ins Ausland stark. Da ist also ausdrücklich von einem Risiko die Rede. Würde das Zahlstellenprinzip in einem einzigen Schritt für sämtliche Anlageinstrumente implementiert werden, wäre der Anreiz, das Depot zu einer ausländischen Zahlstelle zu verlegen, wesentlich grösser, heisst es im Bericht. Weiter unten wird gesagt, dass die Beschränkung bei vergleichsweise geringem Risiko - es kommt wieder das Wort Risiko vor - es ermögliche, Erfahrungen mit dem Zahlstellenprinzip zu gewinnen und dabei insbesondere zusätzliche Informationen über das Risiko der Verlegung der Zahlstelle ins Ausland zu sammeln.
Der Nationalrat hat - auch aus diesem Grunde, nehme ich an; für mich ist das das Entscheidende - diese Vorlage aufgeteilt. Er wollte mit einer Verkaufsrestriktion bezüglich der Cocos sicherstellen, dass die Steuern bezahlt werden. Wir haben in der Kommission ja festgestellt, dass das nicht umsetzbar ist, weil es nicht greifen würde. Die Lösung unserer WAK ist eine strikte Beschränkung auf die steuerliche Befreiung von Pflichtwandelanleihen, also eine Beschränkung auf genau jene Fälle, die durch die "Too big to fail"-Vorlage gegeben sind. So ist es in Artikel 5 Absatz 1 auf Seite 3 der Fahne formuliert.
Wir haben in der Kommission tatsächlich darüber diskutiert, dass man das eigentlich auf weitere Unternehmungen und auf den Finanzplatz als Ganzes ausdehnen sollte, aber wir sind dann zum Schluss gekommen, dass das eine Thematik ist, die man grundsätzlich anschauen muss. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir uns im Moment mit dem schnellen Zug - es gibt für mich einen schnellen und einen langsamen Zug - darauf beschränken sollten, für die systemrelevanten Finanzunternehmen eine Lösung zu beschliessen. Die Anforderungen der "Too big to fail"-Vorlage sind ja speziell, sie gelten nur für gewisse Unternehmungen und beinhalten Kapitalvorschriften, die andere Unternehmen nicht haben. Darum rechtfertigt sich für diese Fälle nach meiner Überzeugung auch eine spezielle Lösung. Für mich ist das keine Privilegierung, sondern eine Antwort auf die spezifischen Anforderungen der "Too big to fail"-Vorlage.
So gesehen ist die Lösung der Mehrheit der Kommission massgeschneidert für den Spezialfall und lässt - das möchte ich hier betonen, das ist meine eigene Meinung - den Weg Richtung Wechsel zum Zahlstellenprinzip sehr wohl offen. Ich wende mich nicht grundsätzlich dagegen, aber ich bin der Überzeugung, dass es mehr Zeit und vertiefte Abklärungen braucht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.