Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Die Kommission schlägt bei Buchstabe i vor, dass man dem Bundesrat folgt. Ich möchte dazu noch einige Ausführungen machen, weil die Kommission hier effektiv längere Zeit diskutiert hat und im Nachgang auch noch eine Kommissionsmotion, nämlich die Motion 12.3990, verabschiedet hat.
Das Anliegen der Transparenz bei der Rechtsstellung der auf dem Betrieb Mitarbeitenden ist aus Sicht der Kommission berechtigt. Frau Fetz vertritt dazu einen Minderheitsantrag. Der entsprechende Antrag wurde gestellt, bevor die Kommissionsmotion verabschiedet wurde. Die Minderheit verlangt, dass Betriebe, die Direktzahlungen erhalten wollen, die Rechtsstellung der regelmässig auf dem Betrieb arbeitenden Personen ausweisen müssen. Sie hat damit vor allem auch die Frage der Bäuerinnen angesprochen. Eine Ausweisung der Rechtsstellung als Voraussetzung für Direktzahlungen schiesst aber nach Meinung der Mehrheit über das Ziel hinaus.
Deshalb bitte ich Sie, bei der Abstimmung über diesen Buchstaben der Mehrheit zu folgen. Wir hatten in der Kommission ein Ergebnis von 8 zu 3 Stimmen.
Wenn der Herr Präsident einverstanden ist, würde ich hier noch zwei, drei Ausführungen zur Kommissionsmotion machen - wir können bei der Behandlung der Motion dann wahrscheinlich auf die Begründung verzichten, ausser es würde da noch grössere Diskussionen geben -: Die Kommission anerkennt die Wichtigkeit des Themas "Frauen in der Landwirtschaft" und schlägt vor, die Thematik im Rahmen der Motion 12.3990 zu vertiefen. Die Motion verlangt einerseits, dass die Daten zur bäuerlichen Erwerbstätigkeit geschlechtsspezifisch erfasst werden. Dies macht aus Sicht der Kommission auch Sinn, weil der kürzlich vom BLW publizierte Bericht mit dem Titel "Frauen in der Landwirtschaft" aufzeigt, dass die vielfältigen Leistungen der Bäuerinnen zu [PAGE 1192] wenig systematisch in die Statistik einfliessen und daher auch nur teilweise sichtbar sind. Das ist das Thema der Daten. Andererseits wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis spätestens zur nächsten Agrarvorlage 2018-2021 in einem Bericht aufzuzeigen, wie die ökonomische, soziale und rechtliche Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen gewährleistet werden kann. Es ist auch ein Anliegen der Minderheit, dass man da nicht nur sagt, man möchte irgendeinen Bericht zu irgendeinem Zeitpunkt, sondern dass der Auftrag klar terminiert ist und daraus auch allfällige gesetzgeberische Tätigkeiten entstehen.
In der Kommission wurde argumentiert, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen vorhanden seien, diese aber nicht vollständig umgesetzt würden. Mit der Motion wird der Bundesrat nun beauftragt, die rechtliche Situation im Detail zu analysieren und basierend darauf mögliche Lösungsvorschläge vorzulegen. Die Kommission unterstützt die Motion mit nur einer Gegenstimme, also sehr deutlich.
Ich bitte Sie, dann im Anschluss an das Geschäft der Agrarpolitik auch diese Motion anzunehmen. Es war mir wichtig, dass diese Motion bereits jetzt ein Thema ist. Meines Erachtens erleichtert das die Diskussion über die Anträge der Mehrheit und der Minderheit.