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preparatory:AB 148736

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Zeitgemässe Landwirtschaft zu betreiben ist heute sehr, sehr anspruchsvoll. Die vielfältigen Anforderungen und Vorschriften verlangen von unseren Bäuerinnen und Bauern darum eine gute Ausbildung. Wir setzen ja auch einige finanzielle Mittel dafür ein.

In Buchstabe h geht es um die Voraussetzungen zum Bezug von Direktzahlungen in Bezug auf die Ausbildung des Direktzahlungsberechtigten. Der Bundesrat schlägt aus meiner Sicht völlig zu Recht vor, dass der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin grundsätzlich über eine landwirtschaftliche Grundbildung verfügen muss. Wir haben jetzt in der Agrardebatte mehrfach auf die Bundesverfassung hingewiesen und auf die vielfältigen Anforderungen, wie sie schon in der Bundesverfassung festgelegt wurden. Die Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln zur sicheren Versorgung unserer Bevölkerung ist nur ein Stichwort; Pflege der Kulturlandschaft, darüber haben wir debattiert; Biodiversität, dezentrale Besiedelung sind weitere Stichworte. Zu all diesen Stichworten gehört, dass wir eine wachsende Zahl von Produktionsauflagen haben, um mehr Rücksicht auf Umwelt, auf Luft, auf Boden, auf Wasser usw. nehmen zu können. Dasselbe gilt beim Tierwohl und bei den Tierschutzauflagen.

Viele dieser Auflagen und Anforderungen verlangen von den Bäuerinnen und Bauern auch kostenintensive Investitionen. Gleichzeitig stehen diese Bauernfamilien in einem harten Marktumfeld mit ausländischer Konkurrenz. Insgesamt ist das eine hochanspruchsvolle ökonomische Arbeit. Um diese meistern zu können, ist aus meiner Optik eine gute Grundbildung zwingend nötig und im Hinblick auf die vielen Direktzahlungen auch gerechtfertigt, die für die Erfüllung dieser vielen Leistungsanforderungen ausgerichtet werden.

Wir haben schweizweit exzellente und kompetente landwirtschaftliche Ausbildungszentren, die den jungen Landwirtinnen und Landwirten eine vielseitige, auf die Zukunft ausgerichtete Ausbildung in den verschiedenen Produktionsformen anbieten. Es ist mir auch klar, dass es in unserem Land spezielle Situationen gibt, die eine dreijährige Grundausbildung vielleicht als etwas übertrieben erscheinen lassen. Ich denke da vor allem an kleinere Betriebe, vorab im Hügel- oder Berggebiet, deren Flächen allenfalls verganden könnten. Wenn diese Betriebe aufgrund des Grundbildungszwangs - weil sie ohne diese Grundbildung keine Direktzahlungen erhalten würden - Flächen nicht mehr bewirtschaften könnten, könnten diese Flächen allenfalls verganden. Das ist nicht die Meinung meines Antrages. Es war aber auch nicht die Meinung des Bundesrates. Der Bundesrat trägt nämlich mit seinem Entwurf dieser Situation Rechnung, indem er in Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe b die Werte und Anforderungen nach Absatz 1 Buchstaben a und e bis h festlegt. Das heisst, der Bundesrat kann für solche Gebiete Ausnahmen festlegen. Er trägt also gewissen Umständen Rechnung und kann eine erleichterte Ausbildungsanforderung vorsehen, um Direktzahlungen zu erlangen, und damit [PAGE 1190] die weitere Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherstellen.

Mein Antrag ist der bundesrätliche Antrag. Eine gute Grundbildung soll die Norm sein, damit auch unserer Bevölkerung die Bestätigung gegeben werden kann, dass die vielen Steuergelder in Form von Direktzahlungen in fachkompetente Bauernhände fliessen.

Ich bitte Sie darum, dem Bundesrat zu folgen und nicht der Kommission.