Zanetti Roberto · Ständerat · 2012-12-12
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Heute habe ich in unserer Regionalzeitung gelesen, dass der Regierungsrat des Kantons Solothurn einen Entwurf für den kantonalen Richtplan in die Konsultation gegeben hat. Dort wird im Wesentlichen dargelegt, dass wohl keine Ausscheidung neuer Bauzonen erfolgen wird oder aber nur unter sehr einschränkenden Voraussetzungen. Am Schluss heisst es, die Vorgaben würden strenger, insbesondere müssten die Gemeinden der Baulandhortung entgegenwirken.
Künftig soll es also wenig neue Einzonungen und vor allem eine Verflüssigung von Bauland geben. Von daher ist der Kompromiss, der von der Mehrheit der Kommission beantragt wird, eher ein Scheinkompromiss. In quantitativer Hinsicht wird nicht viel passieren, es wird nicht viele neue Einzonungen geben. Die Variante des Bundesrates hingegen scheint mir kohärent. Für mich ist zentral, dass staatliches Handeln möglichst widerspruchsfrei ist. In Zusammenhang mit Raumplanungsdiskussionen hören wir, dass Bauzonen tendenziell zu gross sind, dass sie eher reduziert werden müssen, oder aber wir hören das, was nicht zuletzt die solothurnische Regierung sagt: keine Baulandhortung, sondern Baulandverflüssigung.
Bauland soll also überbaut werden. Die Variante des Bundesrates begünstigt das. Wem man Bauland quasi mit Direktzahlungen abgegolten hat, der ist nicht besonders motiviert, Bauland zu verflüssigen. Er wird eher dazu neigen, Bauland zu horten. Den Schutz des wertvollen Kulturlandes, den der Kommissionssprecher erwähnt hat, erreicht man am besten durch Auszonung. Land, das nachhaltig landwirtschaftlich genutzt werden soll, soll aus der Bauzone herausgenommen und in die Landwirtschaftszone eingeteilt werden, und Land, das in der Bauzone liegt, soll bebaut werden. So gesehen, scheint mir das Modell des Bundesrates in sich geschlossen. Falls durch diese Regelung Härten entstehen, was ja nicht ganz ausgeschlossen werden kann, können sie gemäss Artikel 77 abgefedert werden. Zu diesem Artikel liegen Anträge auf dem Tisch, die Abfederung könnte gegebenenfalls also noch etwas grösser sein. Wenn diese Flächen in Bauzonen nicht mehr zu Direktzahlungen berechtigen, werden Mittel frei - in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken, wie ich gelesen habe -, die dann in andere Kanäle fliessen könnten.
Ich versuche, das noch schnell mit einem Bild zu erklären: Gehortetes Bauland, das ist zuzugeben, ist für die entsprechenden Landeigentümer gewissermassen die dritte Säule. Wenn man für dieses gehortete Bauland dann noch Direktzahlungen leistet, dann sind das quasi öffentlich finanzierte Beiträge an die dritte Säule. Beides zusammen scheint mir, ehrlich gesagt, ein bisschen allzu viel zu sein.
Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit I und damit auch dem Bundesrat zu folgen. Beim Scheinkompromiss der Kommissionsmehrheit sehe ich eher eine Placebo-Wirkung. [PAGE 1188] Deshalb noch einmal: Unterstützen Sie die Minderheit I und den Bundesrat.