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Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.

Es ist so, dass der Systemwechsel seit Langem diskutiert wird. Der Ständerat hat vor einiger Zeit die Motion Büttiker 09.3547, die ein neues Importsystem für Fleisch verlangt, angenommen. Dann wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die nach intensiven Beratungen zum Schluss kam, dass ein System mit einer Mischung zwischen Versteigerung und Zuteilung nach Inlandleistung die optimale Lösung bieten würde. Kollege Levrat hat darauf hingewiesen, dass das Versteigerungssystem das liberalere System sei. Das mag in einem freien Markt zutreffen, hingegen sind wir auch in der Fleischwirtschaft keinesfalls in einem freien Markt. Denn die Fleischkontingente werden von der WTO zugeteilt, und die Schweiz ist sogar verpflichtet, diese Importleistungen zuzulassen.

Weil es im Ständerat üblich ist, dass man nicht nach dem Bundesrat spricht, möchte ich jetzt schon ein paar Argumente, die der Bundesrat noch bringen wird, vorwegnehmen - ich gehe von seinen Voten in der Kommission aus. Er wird argumentieren, dass die Berücksichtigung der Inlandleistung zu einer Konzentration und zu einer Schaffung von Importrenten für wenige führen wird. Es wurde von Herrn Levrat darauf hingewiesen, dass ein solcher Systemwechsel nur Bell, Micarna und anderen Grossen dienen würde. Tatsache ist, dass die Einführung des Versteigerungssystems zu einem Rückgang von lokalen, gewerblichen Metzgereien geführt hat. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der neuformulierte Antrag der Kommissionsmehrheit eine Inlandleistung vom Schlachtauftraggeber abhängig macht und nicht mehr, wie das im alten System der Fall war, von den schlachtenden Betrieben. Es ist nach unserer Auffassung so, dass sich die Erfassung der Schlachtauftraggeber in der Tierverkehrsdatenbank realisieren lässt, dass das auch EDV-mässig umsetzbar ist.

In der Praxis ist es so, dass das Versteigerungssystem nicht in jedem Fall zu optimalen Verhältnissen führt. Beachten Sie bitte die Versteigerung vom 17. Dezember 2009 für Nierstücke: Da haben sich zwei oder drei Unternehmen an dieser Versteigerung beteiligt. Es sind an vielen Fleischversteigerungen schon quasi monopolartige Situationen eingetreten, indem sich eben nur sehr wenige an dieser Versteigerung beteiligt und die gesamte Importleistung ersteigert haben. Wenn dann die Nachfrage nach diesen Produkten hoch ist, dann hat man eben eine marktbeherrschende Stellung und kann den Preis beeinflussen.

Das von der Mehrheit vorgeschlagene System mag wettbewerbsrechtlich, wettbewerbstheoretisch nicht optimal sein. Wir glauben aber, dass es gesamtwirtschaftlich für die nachgelagerten Betriebe, für die Metzgereien, für die Fleischimporteure, einen guten Kompromiss darstellt, weil immer noch 60 Prozent der Kontingente versteigert werden können. Sie sehen: Mit diesem System schaffen wir einen Ausgleich, damit sich nicht nur ganz wenige bei diesen Versteigerungen alles unter den Nagel reissen und dann später die Preise für die Konsumenten beeinflussen können. Der Wettbewerb bleibt also auch aufgrund der unveränderten Versteigerung für die verbleibenden Zollkontingente weiterhin bestehen.

Ich möchte Ihnen aufgrund dieser Ausgangslage beliebt machen, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen und dieses System im Sinne der Kommissionsmehrheit anzupassen.