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AB 148770

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12

Wortprotokoll

Vom Grundsatz her ist es klar: Quantifizierte Preisstützungsbeiträge gehören in die Verordnung. In Absatz 2 ist die Grundlage dafür geschaffen. Das Parlament hat die Möglichkeit, in den Budgetprozessen jeweils die entsprechenden Mittel festzulegen.

Der Mehrheitsantrag geht auf 15 Rappen und auf 3 Rappen aus, das ist eine anerkannte Grössenordnung und auch ein anerkanntes Verhältnis; das stelle ich nicht infrage.

Ich mache Ihnen beliebt, mit der Minderheit II zu stimmen, weil Sie auf diesem Wege die Beträge von 15 bzw. 3 Rappen nur für die jetzt zur Diskussion stehende agrarpolitische Periode, 2014-2017, im Gesetz festschreiben. Das scheint mir richtig und wichtig zu sein. Für eine spätere Diskussion und eine spätere Planungsphase gibt es dann eine neue Möglichkeit. Es besteht kein Bedarf, die Verkäsungszulage und die Zulage für Fütterung ohne Silage auf alle Zeiten im Gesetz zu fixieren.

Ich bitte Sie also, der Minderheit II (Freitag) zuzustimmen. [PAGE 1176]

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