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Eberle Roland · Ständerat · 2012-12-12

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich bin froh um alle Voten, die vor einer weiteren Verplanung der Agrarpolitik warnen, die für die Freiheit und, wie Frau Fetz gesagt hat, für die absolute Marktwirtschaft sind. Ich biete Ihnen jetzt eine Gelegenheit, das zu tun: Ich mache Ihnen beliebt, die Streichung der Landschaftsqualitätsbeiträge vorzunehmen. Wir haben sieben verschiedene Beitragssysteme. Wenn es eines weniger wäre, würde das nach meinem Dafürhalten nicht schaden. Ich erlaube mir, dies - ich hole ein bisschen aus - folgendermassen zu begründen:

Im Rahmen von Artikel 104 der Bundesverfassung wird erwähnt, dass der Bund dafür sorgt, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft leistet. Dass die Landwirtschaft diese Leistung erbringt, ist sicher unbestritten. Die Landwirtschaft hat diese Aufgabe in der Vergangenheit gut erfüllt und hat weitgehend zur Pflege der schweizerischen Kulturlandschaft beigetragen. In diesem Sinne muss hervorgehoben werden, dass in der Landwirtschaft dem Erhalt einer offenen und vielfältigen Kulturlandschaft eine zentrale Rolle zukommt. Die Erbringung eines ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bzw. die Bewirtschaftung von sogenannten ÖLN-Flächen trägt bereits zu einem grossen Teil zur Erreichung dieses Ziels bei. Notabene sind heute rund 98 Prozent der Flächen ÖLN-Flächen.

Für gewisse, spezifische regionale Landschaften wünscht nun der Bundesrat die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen. In diesem Sinne würden künftig Qualitätsleistungen zugunsten der Landschaft, welche auf freiwilligen regionalen Initiativen beruhen, gezielt unterstützt. Dies birgt nach meinem Dafürhalten gewisse Probleme. Die Umsetzung dieses Beitragssystems wird sehr hohe administrative Kosten nach sich ziehen, wobei der Transfer dieser [PAGE 1183] Direktzahlungsleistungen vom Bund zu Personen, die effektiv zur Landschaftspflege beitragen, riskiert, nicht wirksam zu sein. Die Landschaftsqualität ist sehr schwer definierbar. Die Ausrichtung dieser Beiträge basiert somit auf sehr subjektiven Ansätzen. Schliesslich ist das Risiko hoch, dass der Bund dort Geld einschiessen würde, wo regionale Initiativen ergriffen werden, während andere spezifische Landschaften ohne solche Projekte keine Unterstützung fänden. Das Fehlen solcher Projekte kann mehrere Gründe haben. Entweder sind sie von den Kantonen nicht erwünscht, oder die entsprechenden Kantone können sich diese finanziellen Zusatzleistungen nicht leisten.

Ein weiterer Punkt: Aufgrund der vier Pilotprojekte, die dieser Idee zugrunde liegen, können keine klaren und einheitlichen Massnahmen auf gesamtschweizerischer Ebene definiert werden. Beispielsweise entspricht die Finanzierung von Wanderwegen, von Plätzen für Sitzbänke, von Ansaaten von Blumen nicht den Zielen der Agrarpolitik. Die Vorstudien für diese Initiativen sind sehr teuer, die Administration steigt ins Unermessliche. Diese Mittel sollten meines Erachtens anders eingesetzt werden.

Projekte zur Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen werden mit Projekten zur Förderung der Landschaftsqualität verwechselt. Die Landschaftsqualitätsbeiträge dürfen in keiner zusätzlichen ökologischen Massnahme enden. Der Landschaftsqualitätsbeitrag bietet den landwirtschaftlichen Betrieben keine echte Alternative für eine Einkommensverbesserung, da dieser Beitrag zu einem sehr grossen Teil zur Deckung der Mehrkosten und zur Abgeltung von Produktionsverlusten verwendet wird; die Einkommenswirkung ist quasi null. Bereits heute bestehen andere private und öffentliche Finanzierungsquellen, welche zur Förderung der Landschaftsqualität eingesetzt werden können. Häufig sind es aber Bauaktivitäten und Infrastrukturbauten, welche stark zur Landschaftszerstörung beigetragen haben. Es dürfen zum Ausgleich keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Landwirtschaft erfolgen, so meine persönliche Meinung.

Laut Bundesrat kann die Erhaltung einer offenen Landschaft mit eindeutig weniger Mitteln als heute gesichert werden. So wird mit der Agrarpolitik 2014-2017 ein erheblicher Anteil der von den heutigen Flächenbeiträgen beanspruchten Mittel auf die Übergangsbeiträge umgelagert. Diese Entwicklung birgt allerdings das Risiko, die Pflege der Kulturlandschaft in der Schweiz zu schwächen. In diesem Sinne ist es wichtig, den Zweck der Kulturlandschaftsbeiträge näher zu definieren. Diese sollen nicht nur der Erhaltung einer offenen Landschaft dienen, sondern auch die Förderung der Artenvielfalt abgelten, die durch die ökologischen Ausgleichsflächen ermöglicht wird. Zu diesem Zweck ist die Einführung eines gesamtschweizerischen, für alle landwirtschaftlichen Flächen identischen Basisbeitrages von beispielsweise 100 Franken pro Hektare unerlässlich. Die Finanzierung dieses Beitrages soll über einen Transfer der vorgesehenen Mittel für die Übergangsbeiträge erfolgen.

Dieser Beitrag bietet nach meinem Dafürhalten eine interessante Alternative zur beantragten Abschaffung der Landschaftsqualitätsbeiträge. Durch diesen Ansatz können die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Landschaft objektiv, einfach und mit sehr wenig administrativem Aufwand abgegolten werden, und wir vereinfachen das doch sehr komplexe System mit verschiedensten Beiträgen.

Das führt zu folgenden drei Folgerungen: Erstens müssten wir Buchstabe d, die Landschaftsqualitätsbeiträge, aus dem Direktzahlungskatalog von Artikel 70 Absatz 2 streichen. Zweitens würde es bedeuten, dass wir in Artikel 71 Absatz 1 eine bessere oder präzisere Umschreibung vornehmen: "Zur Erhaltung einer offenen und" - das wäre ein Einschub - "vielfältigen Kulturlandschaft werden Kulturlandschaftsbeiträge ausgerichtet. Die Beiträge umfassen einen Basisbeitrag je Hektare zur Abgeltung der vielfältigen Kulturlandschaft ..." In letzter Konsequenz könnte drittens Artikel 74 gestrichen werden.

Ich bitte Sie, diesem Konzept zuzustimmen, das System zu vereinfachen und die beschränkten Mittel - die sind ja für uns alle beschränkt - zielgerichteter zugunsten der produzierenden Landwirtschaft einzusetzen.