Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns beim Geschäft 12.039 zur Personenfreizügigkeit. Nach der Diskussion im Nationalrat gab es noch zwei Differenzen zu unserem Rat. Im Wesentlichen ist der Nationalrat dort, wo es um das Materielle geht, auf unsere Version eingetreten. Das Modell "Solidarhaftung mit Kettenwirkung" wurde vom Nationalrat übernommen.
Sie sehen die beiden Differenzen auf der Fahne. Die erste Differenz besteht bei Ziffer I Artikel 5a, "Evaluation", die zweite bei Ziffer Ibis, einer Übergangsbestimmung.
Bei Artikel 5a, "Evaluation", fand im Nationalrat keine Abstimmung statt. Die Formulierung wurde von der Kommission so vorgeschlagen. Wir haben uns bei anderen Gesetzen schon gegen solche Artikel für Evaluationen gewehrt, weil sie praktisch in jedem Gesetz eingebracht werden könnten. Wir evaluieren jedes Gesetz nach einer gewissen Zeit. Der Bundesrat hat in der Diskussion signalisiert, dass er eine solche Evaluation ohnehin vornehmen werde und deshalb diese Bestimmung auch nicht störe; auch der Bundesrat sieht das so. Deshalb ist die Kommission auf dieses Anliegen eingetreten und beantragt Ihnen, diese Differenz zum Nationalrat zu bereinigen, das heisst, auf die Version des Nationalrates bezüglich der Evaluation einzusteigen.
Ähnlich verhält es sich bei der Übergangsbestimmung. Hier wird mit anderen Worten verlangt, dass das Gesetz keine Rückwirkung hat. Die Wirkung des Gesetzes soll erst mit der Inkraftsetzung Tatsache werden. Auch das ist eine Bestimmung, die in einem Rechtsstaat eigentlich üblich ist; Rückwirkungen wollen wir nicht. Hier wird es nun noch explizit erwähnt; das wäre eigentlich auch nicht notwendig. Wir haben uns aber auch hier dem Nationalrat angeschlossen.
Ich empfehle Ihnen also, diese beiden Differenzen aus dem Raum zu schaffen. Der Bundesrat und die Verwaltung haben sich in der Kommission diesem Vorgehen angeschlossen.