Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2012-12-05
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-12-05
Wortprotokoll
Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und der EU sind aufgrund von Weiterentwicklungen des EU-Rechts Anpassungen im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens erforderlich. Sie hören einmal mehr, dass wir hier EU-Recht übernehmen, ohne dass uns dies zum Nachteil gereichen muss.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen zusätzlich eine Meldepflicht und ein Prüfverfahren eingeführt werden für Personen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in der Schweiz eine Dienstleistung in einem reglementierten Beruf erbringen wollen. Damit ist diese Vorlage absolut im Interesse unserer Schweizer Dienstleistungserbringer - wir haben es bereits ein paarmal gehört -, denn sie gewährt einen unkomplizierten, einfachen Zugang zum europäischen Markt.
Auch die BDP unterstützt alle Bestrebungen, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Deshalb müssen die Öffnung und der Abbau interner Wettbewerbshindernisse weiterverfolgt werden, eben auch bei der Berufsbildung. Wir müssen vor allem an allen Fronten dafür kämpfen, dass die Spiesse überall gleich lang oder mindestens fast gleich lang sind. Dies gilt umso mehr in der aktuellen, für viele Unternehmen sehr schwierig gewordenen Wirtschaftssituation - nicht zuletzt mit Blick auf den begrenzten Heimmarkt. Wir haben vorhin eine lange Debatte geführt. Wir haben gehört, wie schwierig es für unsere KMU ist, sich richtig positionieren zu können, damit sie die Wettbewerbsvorteile nicht aufgrund von falschen Anreizen verlieren.
Deswegen betone ich es noch einmal: Die BDP-Fraktion wird der Änderung des Anhangs III zustimmen.