AB 148860
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-05
Wortprotokoll
Sie stimmten im Sommer gesetzlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit zu. Diese werden jetzt am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Parallel dazu arbeitete die Verwaltung zusammen mit den paritätischen Vollzugsorganen und den kantonalen Arbeitsmarktbehörden an der Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Ziel ist, dass Kontrollen effizient durchgeführt und Lohnverstösse konsequent geahndet werden. Zu diesem Zweck wird der Vollzug harmonisiert und professionalisiert. Ich gebe gerne zu: Das hat nicht von Anfang an so funktioniert, wie es hätte funktionieren sollen. Aber mit jedem Fall, der nicht ganz sauber gelaufen ist und den wir aufdecken konnten, haben wir gelernt und lernen weiterhin. Die Vollzugsfrage ist auf gutem Wege.
Im Laufe der Beratung der Vorlage zur Anpassung der flankierenden Massnahmen wurde auch die Problematik der Unterbietung der Mindestlöhne in Subunternehmerketten eingebracht. Obwohl die im Sommer verabschiedeten Gesetzesanpassungen die flankierenden Massnahmen erheblich verbessern und griffiger machen, haben wir damit noch keine Antwort auf das Problem von Lohnunterbietungen durch Subunternehmerketten. Ich bin überzeugt, dass die freie Vergabe von Unteraufträgen einen wichtigen Faktor für eine effiziente Wirtschaft darstellt. Eine arbeitsteilige Wirtschaftstätigkeit ist grundsätzlich sinnvoll, weil sie die Produktivität steigert, die Kosten senkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigert und Arbeitsplätze schafft. Die liberalen Prinzipien des freien Arbeitsmarktes - es steht trotz allem ein Liberaler vor Ihnen! - will ich als Maxime hochhalten. In diese Grundsätze darf nur dann eingegriffen werden, wenn es zu schweren Missbräuchen kommt, und da sind wir bedauerlicherweise angekommen.
Unlauteren Wettbewerb auf Kosten der Mindestlöhne und damit auch auf Kosten der korrekten Unternehmen dürfen und wollen wir in diesem Land nicht akzeptieren. Leider wird zunehmend Missbrauch getrieben, und dadurch werden nicht nur die Arbeitnehmer geschädigt: Auch die Unternehmen, die sich an die Bestimmungen in den Gesamtarbeitsverträgen halten, werden faktisch benachteiligt. Anständige einheimische KMU werden in die Ecke gedrängt, weil sie unter diesen Bedingungen, nämlich mit korrekt eingehaltenen GAV-Bedingungen, nicht mithalten können. Von dieser negativen Entwicklung ist vor allem die Baubranche betroffen, nicht als einzige Branche, aber in der Baubranche ist der grösste Missstand geortet worden. Zudem werden Missbrauchsfälle aufgedeckt. Ich habe mir die Situation von den Inspektoren und von den Vertretern der paritätischen Kommissionen an Echtbeispielen schildern lassen, und ich habe schon mit einem gewissen Erstaunen zur Kenntnis genommen, wie viel Fantasie und wie viel Unaufrichtigkeit da mit im Spiel sind.
Das Durchführen von Kontrollen und das Durchsetzen der Löhne werden auch deshalb zunehmend schwierig, weil in einem ganzen Geflecht von Subunternehmern der verantwortliche Arbeitgeber oft kaum mehr ausfindig gemacht werden kann. So kann es in der Praxis tatsächlich Tage dauern, bis klar ist, für welches Unternehmen ein Arbeiter wirklich tätig ist. Solchen Missständen müssen wir mit der Solidarhaftung einen Riegel vorschieben. Dafür braucht es, neben den Verbesserungen im Vollzug, die im Gang sind, eine gezielte gesetzliche Massnahme, die dem Anreiz zur Lohnunterbietung durch Auftragsvergaben über ganze Subunternehmerketten entgegenwirkt. Es müssen für alle Anbieter die gleichen Minimalbedingungen gelten. Nur so ist ein fairer marktwirtschaftlicher Wettbewerb möglich. Aus diesem Grunde ist bei der Vergabe und der Weitervergabe von Aufträgen der Einhaltung der Mindestlöhne mehr Beachtung zu schenken.
Die Verwaltung hat im Auftrag des Parlamentes vier verschiedene Varianten zur Solidarhaftung ausgearbeitet, die von einer minimalen Lösung mit einer einfachen schriftlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Löhne bis zu einer maximalen Variante einer kausalen Haftung des Erstunternehmers für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne reichen. Die Sozialpartner und die Kantone hatten im Rahmen einer informellen Konsultation die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen zu äussern. In der Konsultation wie auch im Ständerat haben sich zwei bevorzugte Varianten herauskristallisiert. Dies sind die Minimalvariante mit der schriftlichen Verpflichtung und dann die Mittelvariante II mit einer Sorgfaltspflicht für den Erstunternehmer.
Seit der Debatte im Ständerat, also in den letzten paar Wochen, hat sich das gesamte Baunebengewerbe, das gesamte Ausbaugewerbe, also 26 Branchenverbände mit insgesamt 250 000 Arbeitnehmenden, hinter die Mittelvariante II gestellt, und das nicht deshalb, weil keine Probleme ausgemacht wurden. Die Probleme werden von Woche zu Woche, von Monat zu Monat grösser.
Es stehen nun also ein Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für die Mittelvariante II und ein Minderheitsantrag für die minimale Lösung zur Debatte. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Mittelvariante II, von der ich persönlich auch - ich hätte beinahe gesagt: leider - überzeugt sein muss. Nach vielen Gesprächen und Abklärungen in den vergangenen Wochen bin ich zwischenzeitlich zum Schluss gekommen, dass wir mit einer Minimalvariante nur ein Scheingefecht führen würden und dass die Mittelvariante II klare Regeln [PAGE 2025] einführen muss, damit wir die Missbräuche unter Kontrolle bekommen.
Dank der Personenfreizügigkeit können viel einfacher Fachkräfte rekrutiert werden, welche hierzulande benötigt werden und deshalb auch willkommen sind. Auch die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist erleichtert worden. Unsere Volkswirtschaft - und damit meine ich vor allem unsere Arbeitsplätze - profitiert vom bilateralen Weg und von den offenen Märkten enorm. Wir haben aber auch die flankierenden Massnahmen eingeführt, welche einen korrekten Wettbewerb in der Schweiz garantieren müssen.
Die Gegner der Mittelvariante II befürchten, dass den Unternehmen ein grosser administrativer Aufwand entstehen würde. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dies zu verhindern. Das Seco hat intensive Gespräche mit den involvierten Verbänden, Unternehmungen, mit den kantonalen Stellen und den paritätischen Kommissionen geführt. Die Betroffenen - ich betone, dazu gehören vor allem auch die Arbeitgeber - haben uns bestätigt, dass die vorliegende Mittelvariante II durchgesetzt werden kann, ohne dass eine überproportionale Bürokratie in Marsch gesetzt wird.
In Ihrer Kommission wurde auch gefordert, den Auftraggeber oder Bauherrn anstelle des Erstunternehmers in die Pflicht zu nehmen. Frau Flückiger nimmt diese Forderung jetzt in ihrem Einzelantrag auf. Erstens wird damit an der falschen Stelle angesetzt. Der Erstunternehmer ist der Vertragspartner der ausführenden Subunternehmer und kann damit einen viel stärkeren Einfluss auf die Einhaltung der Mindestbedingungen nehmen als der Bauherr, dem es kaum möglich ist, in das Geschehen auf der Baustelle einzugreifen. Zweitens sollte nicht versucht werden, die Verantwortung von einer Stufe auf die nächste weiterzureichen. Es ist der Erstunternehmer, der die Ausführung des Auftrags in der Hand hat, und es liegt an ihm, dies sorgfältig zu tun.
Die Probleme vor allem im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe sind besorgniserregend. Es ist vermehrt unlauterer Wettbewerb auf Kosten der Mindestlöhne und auf Kosten der korrekt arbeitenden KMU sichtbar. Noch einmal: Das gesamte Ausbaugewerbe macht sich für die griffigere Mittelvariante II stark. Diese Mittelvariante II geht die Problematik gezielt und effizient an. Wenn wir den Willen haben, den Missbrauch zu bekämpfen und Ordnung zu schaffen, dann müssen wir das ernst nehmen und entsprechend handeln.
Deshalb komme ich zum Schluss, dass Sie der Mittelvariante II zustimmen sollten, zustimmen dürfen. Die administrativen Auflagen werden beherrschbar bleiben.