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Ritter Markus · Nationalrat · 2012-12-05

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion wird bei dieser Vorlage die Mehrheit unterstützen und begründet dies wie folgt:

Die Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta gehört heute zweifelsohne zu den wichtigen Erfolgsfaktoren der Schweizer Volkswirtschaft. Unser Wirtschaftswachstum, die Innovation und damit auch die stetige Zunahme des Bruttoinlandprodukts stehen in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit, ausgewiesene Fachkräfte zu rekrutieren. Wir haben leider in der Schweiz diese Talente nicht in der notwendigen Zahl, sondern sind auf eine gezielte Ergänzung mit Spezialisten aus dem Ausland angewiesen. Die Entwicklung der Personenfreizügigkeit wird aber von der Bevölkerung auch mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt, weil unser wirtschaftlicher Erfolg vermehrt Zuwanderung und die damit zusammenhängenden Nachteile mit sich bringt.

Wer sich nun aber für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes einsetzt und die Bedeutung der Personenfreizügigkeit und damit auch der bilateralen Verträge in diesem Zusammenhang kennt, ist auch bereit, Auswüchsen und offensichtlichen Missständen entschlossen entgegenzutreten. Weil die paritätischen Kommissionen im Jahre 2011 im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe 4400 Kontrollen durchgeführt und dabei in 20 Prozent der Fälle Missstände festgestellt haben, tun wir gut daran zu handeln. Uns stellt sich nun die Frage, ob wir handeln wollen und wie wir gegen die Missstände vorgehen. Dabei sind die Schweizer Gewerbetreibenden ganz klar zu schützen: Bei Subunternehmeraufträgen ziehen sie immer mehr den Kürzeren, weil sie sich an die gesetzlichen Grundlagen halten und in einem Wettbewerb mit ungleich langen Spiessen nicht mehr mithalten können.

Der Ständerat hat mit Vorlage 2 ein klares Zeichen gesetzt, das die Verantwortlichkeiten regelt. Die sogenannte Solidarhaftung, die von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagen wird, ist in unserem Rechtssystem nichts Neues. Unser Obligationenrecht von 1881 baut sowohl in Artikel 101 mit der Hilfspersonenhaftung als auch in Artikel 55 mit der Geschäftsherrenhaftung auf diesem Prinzip auf. Die Hilfspersonenhaftung sagt, dass Sie, wenn Sie einen Auftrag als Erstunternehmer an einen Arbeitnehmer oder an eine sonstige weisungsunterworfene Person weitergeben, für die ganze Kette solidarisch haften, wie wenn Sie selber gehandelt hätten. Es handelt sich hier um eine Kausalhaftung, von der Sie sich nicht befreien können. Wenn Sie gemäss Artikel 55 OR einen Auftrag an einen nicht von Ihnen abhängigen Subunternehmer weitergeben, haften Sie als Geschäftsherr für alle Verfehlungen dieses Subunternehmers. Sie können aber dieser Haftung entgehen, indem Sie beweisen, dass Sie bei der Auswahl und bei der Überwachung dieses Subunternehmers alle Ihre Pflichten erfüllt haben.

Das ist nun aber genau das, was Ihnen der Bundesrat und der Ständerat als konzeptionellen Lösungsvorschlag bei dieser Vorlage präsentieren. Das Prinzip hat sich für die Haftung für Schäden, die durch Fehler angerichtet werden, bewährt und bedeutet keinen grossen administrativen Mehraufwand. Wie man sich bei einem Arbeitnehmer überlegen muss, wen man da einstellt, muss sich auch ein Erstauftragnehmer überlegen, wem er welche Aufträge in welcher Form weitergibt. Hier gilt der alte Rechtsgrundsatz: Trau, schau, wem!

Es gilt, darauf hinzuweisen, dass auch unsere grossen Nachbarstaaten dieses System kennen. Deutschland geht mit seiner Kausalhaftung sogar noch einen Schritt weiter, als dies der Vorschlag von Bundesrat und Ständerat vorsehen. So haften in Deutschland die Erstunternehmer für die gesamte Vertragskette, und zwar verschuldensunabhängig und kausal, ohne die Möglichkeit, sich davon zu befreien.

Die innenpolitische Glaubwürdigkeit der Personenfreizügigkeit hat für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes eine grosse Bedeutung. Im Bereich der [PAGE 2022] Subunternehmeraufträge an ausländische Firmen haben wir ein erhebliches Problem, das mit dem Vorschlag von Bundesrat und Ständerat pragmatisch gelöst werden kann.

Die CVP/EVP-Fraktion wird daher die Mehrheit unterstützen und bittet Sie insbesondere, die Einzelanträge Flückiger Sylvia und Pelli, die in dieser Form in der Kommission nicht diskutiert worden sind, abzulehnen.