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Baader Caspar · Nationalrat · 2012-12-05

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-05

Wortprotokoll

Mir geht es um eine praktische Frage, Herr Bundesrat. In Artikel 5 Absatz 2 ist die subsidiäre Haftung des Erstunternehmers enthalten. Dort heisst es: "Er haftet nur, wenn der Subunternehmer zuvor erfolglos belangt wurde oder nicht belangt werden kann." Nehmen Sie jetzt einen ausführenden Subunternehmer mit Sitz in Warschau. Wer muss jetzt diesen Subunternehmer belangen, wenn dieser die Arbeitsbedingungen nicht einhält? Ist das beispielsweise die paritätische Kommission, oder sind es die Sozialversicherungen? Der Erstunternehmer haftet ja nur subsidiär. Wer ist das Ihrer Auffassung nach? Wenn dem so ist: Ist dann der Erstunternehmer nicht der Willkür dieser Institutionen ausgesetzt? Denn diese sagen dann, Warschau sei zu weit weg; es sei zu kompliziert, in Warschau vor Gericht zu gehen. Wir erklären jetzt, man könne dieses Unternehmen nicht belangen. Wer ist dieser Erste, der diesen Subunternehmer belangen muss?