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preparatory:AB 148957

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen. Das Geschäft geht zurück bis mindestens ins Jahr 2005: Im Jahr 2005 ist die WAK-Motion 05.3473 eingereicht worden, mit dem Titel "Bilaterale Verträge. Erleichterung des Marktzuganges für Schweizer KMU in der Europäischen Union". Im Jahr 2010 hat die FDP-Fraktion die Motion 10.3279 eingereicht, deren Titel lautet: "Gegen Diskriminierung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens". Es sind Forderungen, die darauf ausgehen, vorhandene Diskriminierungen abzubauen, und es sind Forderungen, die nun schon ein paar Jahre alt sind.

Der vorliegende Entwurf nimmt die von der Wirtschaft immer wieder angemahnten Anliegen auf. Es wurde vom Kommissionssprecher gesagt: Sie ratifizieren den neuen Anhang III des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz, und damit übernehmen Sie die Richtlinie 2005/36/EG. Diese regelt, wie es auch gesagt wurde, die Anerkennung der Berufsqualifikationen. Damit gehen Erleichterungen beim Zugang zum europäischen Markt einher; es sind also vor allem Erleichterungen im Interesse unserer Dienstleistungserbringer im grossen europäischen Umfeld. Es wird also einer langjährigen Forderung der Wirtschaft entsprochen.

Mit dem neuen Bundesgesetz werden auch die Meldepflichten und die Prüfverfahren eingeführt: erstens, wie es gesagt wurde, für Personen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben; zweitens für Personen, die ihre Dienstleistungen in der Schweiz während maximal 90 Tagen erbringen wollen; und drittens für Personen, die in reglementierten Berufen mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit tätig sind. Es wurde auch gesagt, dass mit dem neuen Anhang die Fristen für die Überprüfung verkürzt werden sollen. Auch das ist natürlich im Interesse der Betroffenen, aber nicht nur der betroffenen Personen, sondern vor allem auch der betroffenen Institutionen, die solche Fachkräfte beschäftigen wollen.

Das Fazit lautet, dass dieser Entwurf der Schweiz Vorteile bringt. Erstens bringt die Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG den Schweizer Unternehmungen, die in den EU-/Efta-Ländern ihre Dienstleistungen erbringen wollen, Vorteile. Das entspricht einem Anliegen der Wirtschaft und vor allem auch der schweizerischen Berufsverbände. Zweitens ermöglicht das Melde- und Nachprüfverfahren, die Berufsqualifikationen der Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta nachzuprüfen, wie das bereits heute getan wird, wobei jedoch, wie gesagt, die Fristen kürzer werden. Ein dritter wesentlicher Vorteil des Entwurfes ist, dass die bisherigen Zuständigkeiten bei der Prüfung der ausländischen Berufsqualifikationen zwischen den Bundesstellen einerseits und zwischen Bund und Kantonen andererseits erhalten bleiben.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen.