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AB 148960

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-25

Wortprotokoll

Ich habe Ihrer Diskussion mit grossem Interesse zugehört. Ich bin natürlich mit Ihnen einverstanden: Man muss die Sache sehr differenziert anschauen. Das haben wir getan, weshalb wir letztlich mit der Mittelvariante II gekommen sind. Ich will Ihnen das ganz kurz erklären.

Aber ich beginne mit einer Vorbemerkung. Herr Ständerat Levrat hat mich daran erinnert, dass ich wohl derjenige sei, der dem liberalen Arbeitsmarkt immer eine Stimme gegeben habe. Ja, das ist so, und das werde ich auch weiterhin tun - dies aus vollster Überzeugung. Der liberale Arbeitsmarkt ist nämlich letztlich ein Standortfaktor. Wenn der liberale Arbeitsmarkt bedeutet, dass die Unternehmen mit den Marktbewegungen atmen können - das heisst, dass man Leute einstellt, wenn man kann, während man dann wieder Personal abbauen kann, wenn man das muss -, so führt das meines Erachtens per saldo zu einer höheren Beschäftigung und zu einer tieferen Arbeitslosigkeit. Die aktuelle Zeit gibt uns diesbezüglich jedenfalls Recht.

Eine zweite Vorbemerkung, weshalb ich für die Mittelvariante II einstehe, und das nach gründlicher Prüfung: Auch ich will Ordnung im Stall - um das einmal so sagen zu dürfen. Letztlich geht es darum, dass wir glaubwürdig sind; letztlich geht es darum, dass wir die Personenfreizügigkeit weiterhin sichern können. Und damit wir die Personenfreizügigkeit weiterhin sichern können, brauchen wir flankierende Massnahmen. Und wenn Massnahmen beschlossene Sache sind, dann müssen sie auch umgesetzt werden.

Wir haben aus unserer Vorlage zwei Teile gemacht. Den ersten Teil haben wir dringlich in der Junisession beschlossen; er wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten, Frau Keller-Sutter. Er umfasst die Scheinselbstständigkeit und die minimalen Arbeitsbedingungen, womit schon einmal ein grosser Schritt getan ist. Es wird dann aber nach dem 1. Januar 2013 vor allem auch darauf ankommen, dass wir den Vollzug sicherstellen - das ist selbstverständlich auch das aktuelle Problem. Es gibt ja bereits Vorschriften; die jetzigen flankierenden Massnahmen werden durch die paritätischen und die tripartiten Kommissionen, die Verstösse auch entsprechend ahnden, sicherlich bestmöglich überwacht. Doch die Instrumente waren in den letzten zwei, drei Jahren nicht die idealen. Die angesprochenen Kommissionen waren auch nicht so ausgebildet, wie sie es sein müssten, damit sie den Vorschriften eben Nachachtung verschaffen können.

Wir haben Nachholbedarf, wir haben das auch in der GPK-Diskussion bestätigt; wir haben die Empfehlungen der GPK entgegengenommen und sind daran, zu arbeiten und umzusetzen. Vollzug ist die erste Devise.

Die Teilung der Vorlage hat uns die Möglichkeit gegeben, die Solidarhaftungsfrage zu konsultieren; das haben wir gemacht. Wir haben vier Varianten in die Konsultation gegeben, die hier mehrmals angesprochen wurden. In der Minimalvariante verpflichtet sich der Erstunternehmer schriftlich - dann muss der Nachweis am Tätigkeitsort erbracht werden können. Die Mittelvariante I verlangt eine direkte Haftung für den ersten Subunternehmer - das war das wesentliche Kriterium. Die Mittelvariante II verlangt eine Haftung für den Erstunternehmer für die Gesamtauftragskette. Beide Mittelvarianten sehen eine Befreiungsmöglichkeit vor, auch das wurde richtigerweise gesagt. Befreiung bedeutet einfach, dass die Sorgfalt sichergestellt wird. Die Mittelvariante II erstreckt sich, was die Sorgfaltspflicht und damit die Befreiungsmöglichkeit anbetrifft, auf die gesamte Unternehmerkette. Nur bei der vierten Variante, der Maximalvariante, käme dann eine Kausalhaftung ins Spiel, aber die Maximalvariante wie auch die Mittelvariante I stehen ja nach der Kommissionsdiskussion nicht mehr wirklich zur Diskussion.

Die eingegangenen Stellungnahmen liessen keine ganz klare Tendenz erkennen. Von einer Mehrheit der Kantone und von einigen Verbänden wurden tatsächlich Verschärfungen eingefordert. Selbstverständlich, hätte ich beinahe gesagt, wurde die Verschärfungsvariante des Bundesrates von der Economiesuisse, dem Arbeitgeberverband und auch dem Baumeisterverband abgelehnt.

Es gibt aber Verbände des Baunebengewerbes und auch Kantone, die nicht nur eine Haftung der internationalen, der entsendeten, sondern auch die Haftung der Schweizer Subunternehmer zur Diskussion gestellt haben wollen. Die freie Vergabe von Unteraufträgen ist ein wichtiger Faktor. Die Wettbewerbsteilung sollten wir nicht stören. Die Wettbewerbsteilung bedeutet Wirtschaftlichkeit, Produktivitätssteigerung und Kostensenkung. Wir dürfen wirklich nur so differenziert eingreifen, dass der Wettbewerb nicht per se in eine falsche Richtung gelenkt wird.

Es gibt aber einen Wettbewerb - Sie haben das erwähnt - auf Kosten der Mindestlöhne. Dieses Phänomen ist vor allem in der Baubranche zunehmend zu beobachten. Ich kann Ihnen vielleicht eine Zahl liefern: Im Jahr 2011 wurden im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe 4400 Kontrollen bei Entsendebetrieben durchgeführt, das sind 58 Prozent der durch die paritätischen Kommissionen in sämtlichen Branchen mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen durchgeführten Kontrollen bei Entsendebetrieben. Bei 20 Prozent dieser Kontrollen wurden Missstände festgestellt. Das Phänomen ist also in erster Linie ein Phänomen der Baubranche. Es werden dann nicht nur die Arbeitnehmer geschädigt, sondern auch und vor allem die Unternehmungen - auch das wurde richtigerweise gesagt -, die sich an die [PAGE 879] gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen halten. Diesem Trend ist ein Riegel zu schieben. Wir haben sicherzustellen, dass für alle Anbieter die gleichen Minimalbedingungen gelten; die Bedingungen auf dem Papier sind das eine, ihre Durchsetzung ist dann das andere.

Ihrer Kommission habe ich die Mittelvariante II empfohlen. Sie wissen, dass sich eine Mehrheit der konsultierten Kantone und Verbände für diese Variante ausgesprochen hat. Ich meine, dass die Mittelvariante II effektiv ist. Sie verpflichtet den Erstunternehmer, die Einhaltung über die gesamte Kette seiner Subunternehmer durchzusetzen. Sie ermöglicht aber auch - ich wiederhole das sehr bewusst -, dass sich der Erstunternehmer befreien kann, wenn er die Sorgfaltspflicht erfüllt. Es ist auch eine Subsidiarität zum Subunternehmer vorgesehen; auch das wurde angesprochen. Die Haftung soll auf die Branchen beschränkt werden, in denen die Lohnunterbietungen durch kettenhafte Weitergabe am stärksten beklagt werden, also auf das Bauhaupt- und auf das Baunebengewerbe.

Wie gesagt, in den Konsultationen haben verschiedene Kantone sowie das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe auch einen Handlungsbedarf bei den inländischen Subunternehmern geltend gemacht. Sie haben deshalb die Ausdehnung auf die inländischen Subunternehmer gefordert. Vor diesem Hintergrund ist die Mittelvariante II entstanden, die sowohl die in- wie auch die ausländischen Subunternehmer erfasst. Damit ist auch die Diskriminierungsfrage geklärt. Diese Diskriminierungsfrage, ich habe das in jeder Kommission schon ausgeführt, kommt immer wieder auf, wenn man mit internationalen Vertretern diskutiert, mit internationalen Vertretern zum Beispiel aus Deutschland, sogar aus Liechtenstein, die uns vorhalten, wir würden über unsere flankierenden Massnahmen unseren Markt abschotten. Dem ist nicht so. Es ist wichtig, dass wir Inländer und Ausländer gleich behandeln, dann kommt diese Diskussion gar nicht auf.

Wenn Sie der Minimalvariante der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, dann bewegen Sie sich im Wesentlichen in die Richtung des Beschlusses des Nationalrates vom 29. Mai dieses Jahres. Ich möchte abschliessend noch einmal kurz die Unterschiede zwischen dieser Variante und der Mittelvariante II aufführen.

Die Minimalvariante ist dem geltenden Recht sehr ähnlich. Es geht um strengere Formvorschriften, mehr ist es nicht, also um die Schriftlichkeit und um den Nachweis am Einsatzort. Die Minimalvariante gilt nur beim direkten Auftragsverhältnis, nicht für die Kette. Wenn bei der Minimalvariante ein Auftrag ins Ausland vergeben wird, ist die gerichtliche Durchsetzung einer Haftung wohl aussichtslos.

Bei der Mittelvariante II ist der Erstunternehmer derjenige, der in die Pflicht genommen wird. Er muss vorgängig überprüfen, dass seine Subunternehmer die Vorschriften einhalten. Jeder Subunternehmer muss ihm gegenüber glaubhaft darlegen können, dass er die minimalen Bedingungen kennt und respektiert. Wie gesagt, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht ermöglicht eine Befreiung. Bei der Mittelvariante II ist es wichtig, dass die in- und ausländischen Subunternehmer gleich behandelt werden. Ich habe es gesagt: Es geht letztlich auch um die Sicherstellung der flankierenden Massnahmen per se und damit um die Sicherstellung der Personenfreizügigkeit.

Ich bin der Meinung, dass Sie jetzt die Wahl haben zwischen einer Lösung, die administrativ gesehen sehr einfach ist, aber keine sehr viel grössere Wirkung erzielt als das bisherige Recht, und einer Lösung, die bei der Auftragsvergabe etwas mehr Sorgfalt, etwas mehr Vorkehrungen und damit auch etwas mehr Aufwand bedeutet, die aber bei der Auftragsvergabe auch den Lohnunterbietungen über die verschiedenen Ketten wirklich einen Riegel vorschiebt.

Ich bin selbstverständlich einverstanden mit der Aussage, viele der Probleme müsste man mit der Vorlage 1 und damit mit der Regulierung der Scheinselbstständigkeit in den Griff bekommen. Dass wir das tun, werden wir beweisen müssen. Ich gebe dem Vorhaben grosse Chancen, das sei fairerweise auch erwähnt. Damit spreche ich noch einmal die Vollzugsfrage an.

Wir haben Vollzugsdefizite. Wir sind daran, diese zu vermindern. Wir bilden die zuständigen Kommissionen aus, und jeder einzelne Fall, der aufgedeckt wird, ist eine Erfahrung, aus der Lehren gezogen werden. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir haben aber von Anfang an gesagt, dass wir die Subunternehmerhaftung zur Diskussion haben wollen, und diese diskutieren wir heute. Denn es war entscheidend, die Vorlage deshalb auseinanderzunehmen, damit die Elemente zu den Bereichen Scheinselbstständigkeit und Minimallohn dringlich beschlossen würden und sofort in Kraft gesetzt werden könnten.

Ich mache Ihnen also beliebt, dem Bundesrat zu folgen und der Mittelvariante II, also dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission, zuzustimmen.