Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-25
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-25
Wortprotokoll
Man sieht, dass die Argumentationsspannbreite sehr gross ist, wenn man die Diskussion noch einmal Revue passieren lässt. Herr Zanetti spricht beim Antrag der Kommissionsmehrheit von einem Rückschritt. Auf dem Flugblatt der Unia steht, es bestehe kein Fortschritt, und die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass wir hier eine Verschärfung eingeführt haben. Sie haben also die ganze Spannbreite.
Ein grosser Teil der unbefriedigenden Situation kann bereits heute durch einen strikten Vollzug beseitigt werden, und ich denke, verschiedene Votanten haben heute Vorlage 1 vergessen, wo wir ja das Thema der Scheinselbstständigkeit zur Zufriedenheit gelöst haben. Ich denke auch, dass die Vollzugsbehörde in diesen Fragen sehr stark gefordert ist. Das ist auch in verschiedenen Voten aufgeschienen. Insbesondere Frau Keller-Sutter hat darauf hingewiesen, dass hier natürlich auch der Vollzug verbessert wird. Denn auch der Vollzug in den Kantonen ist nicht überall auf dem gleichen Stand, wie das ja eigentlich der Fall sein müsste.
Heute diskutieren wir noch über die Lücken beim Thema Subunternehmer. Was will hier die Kommission eigentlich? Wir wollen, dass der Erstunternehmer die direkten Subunternehmer verpflichtet, vertraglich verpflichtet, die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten und auch einem allfällig allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag nachzuleben. Wenn er dies nicht tut, wenn er diese vertragliche Bindung nicht aufnimmt, dann haftet er als Erstunternehmer für die direkten Subunternehmer. Der Vertrag dazu muss in Kopie oder als Original auf der Baustelle oder am Arbeitsort vorliegen. Er kann also auch kontrolliert werden. Insofern haben wir eine Solidarhaftung für den ersten Subunternehmer, die auch durchsetzbar und kontrollierbar ist. Der Vertrag muss vorliegen.
Der Antrag der Minderheit tönt aus Sicht der Kommission gut. Man kann schon von einer Subunternehmerkette sprechen, aber ich frage Sie, ob das dann auch praktikabel ist und wie es sich mit dem administrativen Aufwand verhält. In dieser Konstellation besteht natürlich das Risiko, dass der Erstunternehmer Aufträge nicht mehr weitergibt oder dass Aufträge letztlich nicht mehr effizient abgewickelt werden, weil die Leistung nicht an der Stelle erbracht wird, wo das grösste Know-how vorhanden ist.
Es ist daher die Befürchtung der Kommission, dass hier mit dem Antrag der Minderheit eine Scheinlösung geschaffen wird - das Papier nimmt alles an -, die schwierig durchzusetzen ist. Wie will der Erstunternehmer mit einem geringen administrativen Aufwand den Subsubsubunternehmer in die Pflicht nehmen, geschweige denn die ganze Sache durchsetzen? Stellen Sie sich die entsprechenden Vertragswerke vor.
Das waren die Überlegungen der Kommissionsmehrheit.