Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-25
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-25
Wortprotokoll
In der Sommersession haben die eidgenössischen Räte die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit geprüft und beschlossen, die Beratungen über die Solidarhaftung aufzuschieben; das ist auch der Grund, weshalb Sie auf der Fahne zwei Vorlagen, zwei Entwürfe finden: Der erste Entwurf ist lediglich zu Ihrer Information abgedruckt, während wir heute über den zweiten Entwurf diskutieren werden.
Ihre WAK ersuchte das EVD - und das war auch der Grund, dass sich die Räte dann entschieden haben, einen zweiten Teil zu beraten -, in einem Bericht die verschiedenen Varianten zur Regelung der Solidarhaftung vorzulegen. Dieser Bericht ist uns nach vorangehender kurzer Vernehmlassung dann bereits in der Augustsitzung zur Verfügung gestanden und hat auch zu intensiven Diskussionen geführt. Dabei standen vier Varianten zur Diskussion.
Ich möchte nicht auf all diese Varianten eingehen, weil sich die Diskussion vor allem um zwei Varianten drehte. Nach eingehender Diskussion hat die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gesetzentwurf angenommen, der vorsieht, Artikel 5 des Entsendegesetzes so zu ändern, dass der Erstunternehmer seine direkten Subunternehmer mittels eines schriftlichen Vertrages verpflichtet, die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist also die Änderung: Es ist ein schriftlicher Vertrag, welcher den Subunternehmer verpflichtet. Wird kein solcher Vertrag unterzeichnet, haftet der Erstunternehmer zivilrechtlich bei einer allfälligen Missachtung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch den Subunternehmer. Insofern handelt es sich also auch hier um eine Art Solidarhaftung. Eine Kopie des Vertrags muss den Kontrollorganen jederzeit vorgelegt werden können. Das war der Entscheid der Kommission.
Diese Lösung wurde mit 8 zu 5 Stimmen einer Variante vorgezogen, bei welcher der Erstunternehmer solidarisch für die gesamte Subunternehmerkette haftet und sich von dieser Haftung nur befreien kann, wenn er vor der Auftragsvergabe die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer überprüft hat; hier müsste also der Erstunternehmer dann aktiv werden.
Nach Ansicht der Mehrheit ist die von der Kommission befürwortete Variante einfacher und leichter umzusetzen. Eine Kettenhaftung würde hingegen einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen und könnte somit auch dazu führen, dass die Unternehmen zulasten einer effizienten Produktion vollständig auf die Vergabe von Unteraufträgen verzichten.
Die Minderheit, die sich dann bestimmt noch separat äussern wird, ist demgegenüber der Ansicht, dass mit der Variante der Mehrheit Lohnunterbietungen nicht wirksam bekämpft werden könnten. Diese Variante entspreche praktisch dem geltenden Recht und ermögliche dem Erstunternehmer, sich durch eine reine Formalität - so wurde es formuliert -, nämlich einen schriftlichen Vertrag, von jeglicher Haftung zu befreien. Die Minderheit hat deshalb die Mittelvariante II aufgenommen, die auch vom Bundesrat bevorzugt wurde, und dann zur Diskussion gestellt.
Zwei zusätzliche Varianten wurden in der Kommission nicht weiter verfolgt: Die Mittelvariante I beschränkt sich betreffend Haftung auf den direkten Subunternehmer und bezieht sich ausschliesslich auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Auch die Maximalvariante, welche eine solidarische Kettenhaftung für alle Dienstleistungen vorsieht, wurde wegen des erheblichen wirtschaftlichen Risikos für den Erstunternehmer und des administrativen Aufwands nicht weiter diskutiert.
Die bisherige Lösung, die jetzt zum Teil auch kritisiert wird oder so dargestellt wird, dass sie praktisch mit der von der Kommission gewählten identisch ist, wurde in der Kommission nochmals beraten. Ein Antrag, bei der alten Fassung zu bleiben, wurde aber mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Ich komme zum Schluss: Ihre Kommission ist der Ansicht, dass mit dem obsiegenden Antrag ein grosser Teil der Verfahrensmängel behoben werden kann, ohne dass die auftraggebenden Gesellschaften und Unternehmen mit zu hohem administrativem Aufwand und zu hohen Risiken versehen sind. Die Kommission geht auch davon aus, dass der Nationalrat dieser Variante zustimmen wird, weil sie praktisch eins zu eins der Fassung des Nationalrates im damaligen ersten Entwurf entspricht.
Ich ersuche Sie also, nun der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es sieht auf der Fahne etwas komplex aus, im Wesentlichen handelt es sich aber um zwei Konzepte; ich gehe davon aus, dass wir uns in der Diskussion dann vor allem zu diesen zwei Konzepten äussern werden und vermutlich auf eine aufwendige Ausmittlung der Mehr- und Minderheiten verzichten können. Es geht einmal um den Grundsatz, welche Variante man hier verfolgen will. Das andere ergibt sich dann aus dem ersten Entscheid. Das wäre mein Vorschlag für das Vorgehen.