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preparatory:AB 148981

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-25

Wortprotokoll

Mit Inkraftsetzen der Revision der Arbeitslosenversicherung per 1. April 2011 haben wir im Wesentlichen zwei Ziele erreicht:

1. Wir haben die Arbeitslosenversicherung ins Gleichgewicht gebracht. Eine ausgeglichene Rechnung ist dann erreicht, wenn die Arbeitslosigkeit nicht über eine Marke in der Grössenordnung von 3,2 Prozent steigt.

2. Die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung ist erfolgreich in die Wege geleitet worden. Mit der Erhöhung der Beiträge und der Einführung des Solidaritätsprozentes am 1. Januar 2011 konnte der Schuldenstand zwischenzeitlich um 2 Milliarden Franken reduziert werden. Wir sind jetzt immer noch bei einem Schuldenstand von 5,4 Milliarden [PAGE 882] Franken. Die normalen Lohnbeiträge wurden von 2 auf 2,2 Prozent erhöht; die Spanne von 126 000 bis 315 000 Franken, innerhalb derer dieses Solidaritätsprozent bezahlt wird, wurde schon mehrfach erwähnt. Dieses Solidaritätsprozent wird genau so lange bezahlt, bis der Fonds der Arbeitslosenversicherung wieder eine positive Reserve von 500 Millionen Schweizerfranken haben wird. Das Solidaritätsprozent trägt jährlich mit etwa 150 Millionen Franken zum Schuldenabbau bei.

Der Hauptteil des Abbaus ist allerdings dadurch bestimmt, dass die Arbeitslosigkeit nicht steigt; ich habe die 3,2 Prozent, die hier wesentlich sind, schon erwähnt. Wenn wir die Arbeitslosigkeit bei 3,2 Prozent halten könnten, würde das jährlich einen Entschuldungsbeitrag in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken bedeuten. Das Solidaritätsprozent wird also ausschliesslich für den Schuldenabbau eingesetzt.

Wenn Sie es mir gestatten, Frau Kommissionssprecherin, dann würde ich von einer temporären Auflösung des Versicherungsprinzips sprechen; das ist so. Mit der kleinen Durchbrechung des Solidaritätsprozents müssen Beiträge auf zusätzliche Lohnanteile bezahlt werden, die nicht versichert sind. Es ist ein Solidaritätsakt, wie es das Wort sagt.

Ich gebe Ihnen noch zwei Beispiele: Wenn jemand 400 000 Schweizerfranken verdient, dann müssen mit der Deplafonierung sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer je 35 Franken pro Monat mehr bezahlen. Wenn jemand eine Million verdient, dann bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer künftig je 285 Franken zusätzlich pro Monat. Das sind nicht gewaltige Beträge, aber es sind doch Beträge, die mithelfen, dass der Schuldenstand pro Jahr um etwa 100 Millionen Franken reduziert werden kann.

Ich habe es vorhin gesagt: Wir sind bei einem Schuldenstand von 5,4 Milliarden Franken. Etwa 500 Millionen pro Jahr, inklusive Deplafonierung, beträgt der Schuldenabbau, solange die Arbeitslosigkeit nicht grösser wird als 3,2 Prozent. Das heisst mit anderen Worten, dass wir immer noch etwa zehn Jahre brauchen, um die Kasse auf solide Beine zu stellen. Ich mache schon darauf aufmerksam: Wer weiss, was in den nächsten zehn Jahren wirtschaftlich auf uns zukommt? Wir hätten ja wohl Glück, wenn es dabei bleiben könnte, dass die Arbeitslosigkeit so tief ist und wir die Arbeitslosenversicherung in der genannten Frist entschulden könnten. Es besteht das Risiko, dass die Zeiten schwieriger werden und es dann länger dauern wird. Mit anderen Worten: Je schneller wir über die Deplafonierung solidarisch an dieser Entschuldung arbeiten, umso sicherer, umso besser steht die Arbeitslosenversicherung dann da für diejenigen, die wirklich darauf angewiesen sind.

In diesem Sinne empfiehlt der Bundesrat, die Motion anzunehmen.