Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-08
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Wenn wir jetzt über die Frage eines möglichen Impfobligatoriums diskutieren, sollten wir uns vielleicht nochmals in Erinnerung rufen, wofür das Epidemiengesetz da sein soll. Am besten wird dies ersichtlich, wenn wir den Zweckartikel lesen. Hier steht: "Dieses Gesetz bezweckt, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen." Damit der Bund zusammen mit den Kantonen diese Aufgabe wahrnehmen kann, braucht er respektive brauchen die Kantone die Kompetenz, notwendige und sinnvolle Massnahmen zu ergreifen. Im Gesetz ist umschrieben, welche Massnahmen wann möglich sind. Das Gesetz berücksichtigt auch, unter welchen Umständen dies geschehen kann.
Damit dies möglichst präzis beschrieben ist, sieht das neue Gesetz gegenüber dem bestehenden eine Änderung vor. Im heutigen Epidemiengesetz geht man von einer normalen und einer ausserordentlichen Lage aus. Neu soll ein dreistufiges Modell eingeführt werden: Neben der normalen Lage gibt es die besondere Lage und die ausserordentliche Lage. Je nach Situation greifen andere Massnahmen. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dem Bund neu die Kompetenz zu geben, bei besonderen Lagen für gefährdete Bevölkerungsgruppen, besonders exponierte Personen und Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, Impfungen für obligatorisch zu erklären. Dass diese Bestimmung sehr umstritten ist, konnten Sie an der grossen Zahl und der Tonalität der Zuschriften erkennen, die Sie erhalten haben. Wichtig ist eines: In einigen der Zuschriften und Voten in diesem Zusammenhang - übrigens auch hier im Saal - wird der Begriff Impfzwang verwendet. Das ist falsch. Es geht nicht um Impfzwang. Kein Mensch wird gegen seinen Willen geimpft. Dies wäre eine Zwangsmedikation, und für diese sind die gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen restriktiv. Es geht, wie sich im Gesetzestext nachlesen lässt, um die Möglichkeit, Impfungen für obligatorisch zu erklären. Dies kann konkret zum Beispiel heissen, dass für Pflegende, die auf einer Neugeborenenstation arbeiten, eine Impfung gegen Pocken obligatorisch ist. Wenn sich jemand nicht gegen Pocken impfen lässt, kann ihm oder ihr in der Folge untersagt werden, auf dieser Abteilung zu arbeiten.
Da der Bund gemäss Entwurf des Bundesrates und gemäss Antrag der Mehrheit ein solches Obligatorium nur in Absprache mit den Kantonen erlassen kann, ist die Hürde dafür also recht hoch. Angesichts dieser enggefassten Bedingungen hat sich die Mehrheit der SP-Fraktion entschieden, dem Bund diese Kompetenz zu geben. Dagegen wollen wir die Kompetenz der Kantone streichen. Wir sind der Meinung, dass ein Impfobligatorium eine einschneidende Massnahme ist und deshalb nur sehr restriktiv angewendet werden soll. Das Gesundheitspersonal - diese Gruppe würde es mit grosser Wahrscheinlichkeit treffen - muss möglichst lange die Freiheit haben, sich nicht impfen zu lassen.
Noch ein Punkt: In Artikel 56 sind die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Impffragen geregelt. In der Kommission haben wir auch darüber gesprochen, wie wichtig es ist, dass diese Kommission unabhängig von der Pharmaindustrie und der WHO zusammengesetzt ist. Es ist wichtig, dass der Ständerat diese Bestimmung noch einmal anschaut und dafür sorgt, dass die Unabhängigkeit der Kommission gewährleistet ist.
Wir haben als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber die Pflicht, die Schwächsten vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Aus diesem Grund sollten wir dem Bund die Kompetenz geben, in besonderen Lagen und unter restriktiven Bedingungen Impfungen für obligatorisch zu erklären. Die Mehrheit der SP-Fraktion lehnt sowohl den Minderheitsantrag Gilli als auch den Minderheitsantrag Baettig ab.