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Estermann Yvette · Nationalrat · 2012-03-08

Estermann Yvette · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

Aus Artikel 6 zur besonderen Lage geht hervor, dass der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären kann.

Die Minderheit II (Baettig) schlägt Ihnen vor, in Absatz 2 Buchstabe d zu streichen. Wir bitten Sie, diesen Artikel dahingehend zu ändern, dass die Informationen, die entsprechenden Vorschläge und Empfehlungen ausreichen. Ein Impfdiktat würde es dann in unserem Land nicht geben, und die Freiheit des Einzelnen bliebe gewahrt.

Es ist juristisch nicht ganz klar, ob das vom Bundesrat beabsichtigte Impfobligatorium überhaupt verfassungsmässig ist. Professor Markus Müller von der Universität Bern sagt in der "Schweizerischen Ärztezeitung", Band 75, Heft 10 vom 9. März 1994: "Ein faktisches Impfgebot greift in das Selbstbestimmungsrecht der Eltern und der Kinder- bzw. Familienärzte sowie in die körperliche und psychische Integrität der Kinder ein. An der Verfassungsmässigkeit dieser Grundrechtseinschränkungen sind aus verschiedenen Gründen ernsthafte Zweifel angebracht." Sie werden darüber entscheiden. Was mich betrifft, masse ich mir, nachdem ich 19 Jahre in diesem Land verbracht habe, nicht an, die [PAGE 316] Mentalität der Schweizerinnen und Schweizer ausreichend zu kennen. Ich erachte das geplante Impfobligatorium aber als unschweizerisch. Die Schweizerische Eidgenossenschaft gründet ihren Erfolg auf die Eigenverantwortung und die Freiheiten des Einzelnen. Sie wertet diese sogar höher als die - in diesem Falle trügerische - Sicherheit. Das Vertrauen in ihre Bürger hat die Schweiz stark gemacht, und so soll es auch bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit II zu unterstützen. Zum Schluss ein Zitat von Benjamin Franklin, dem amerikanischen Staatsmann, Ökonom und Naturforscher: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."

Ich möchte noch kurz erklären, wie die Minderheit I und die Minderheit II zueinander stehen: Die Minderheit I (Gilli) möchte, dass das Impfobligatorium nur in ausserordentlichen Situationen genehmigt wird. Die beiden Minderheitsanträge gehen in die gleiche Richtung. Die Minderheit I ist etwas offener, die Minderheit II (Baettig) will Buchstabe d streichen; sie ist da etwas strenger.

Bitte entscheiden Sie weise, und stimmen Sie den Minderheitsanträgen zu.