Lexipedia

preparatory:AB 149043

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

In Artikel 74 haben wir eine grundlegende Änderung in dieser Revision. Es handelt sich um die Verpflichtung zur Kostenübernahme der jeweiligen Unternehmen des internationalen Personenverkehrs. Das ist ein einschneidender Punkt für die betroffenen Unternehmen und folglich, weil es den grenzüberschreitenden Personenverkehr betrifft, auch für die Volkswirtschaft. Die drastischen Kostenfolgen, die bei ausserordentlichen Situationen, wie sie das Epidemiengesetz umschreibt, schwer abschätzbar sind, könnten für die betroffenen Unternehmen zu ernsthaften Folgen führen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Bedenken Sie, auch wenn Sie verschiedene Zuschriften bekommen haben, die eher die Position der Flughäfen und der Flugunternehmen in der Schweiz betreffen, dass dieser Artikel eben auch die anderen grenzüberschreitenden Transportmittel wie die Eisenbahn, die Schifffahrt und den Busverkehr einschliesst. Wenn der Bund Auflagen macht, wenn er [PAGE 321] Massnahmen anordnen kann, dann bin ich dezidiert der Meinung, dass er sich zumindest zwingend an den zu erwartenden Kosten beteiligen muss.

Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission schlagen hier eine Kann-Formulierung vor. Ich bin der Meinung, dass das ein falsches Signal ist. Es geht um ausserordentliche Situationen, die schwer abschätzbar sind. Wenn der Bund zum Teil halt auch unpopuläre Massnahmen beschliesst, dann sollte er sich auch verantwortlich fühlen, sich an den Kosten zu beteiligen. Es geht nicht darum, sämtliche Kosten abzuwälzen. Es gibt auch Versicherungslösungen. Der Bund sollte sich hier subsidiär beteiligen. Für den Fall einer Epidemie scheint es mir aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtig, dass wir für diese Unternehmen - es geht ja nicht nur um ein Unternehmen, sondern von solchen Massnahmen können viele Unternehmen betroffen sein - die zwingende Formulierung mit ins Gesetz nehmen. Die Gesundheit ist eine hoheitliche Aufgabe. Wenn es dann eine aussergewöhnliche Situation gibt, die uns zum Handeln und zu Massnahmen zwingt, sollte hier partnerschaftlich eine Lösung gesucht werden, dann sollten nicht einseitig die Unternehmen und damit der Standort Schweiz geschwächt werden.

Es geht auch um den internationalen Vergleich. Wenn wir von den internationalen Flughäfen in der Schweiz sprechen - von Basel, Genf und Zürich -, dann müssen wir uns im Klaren sein, dass wir in einem sehr harten Konkurrenzkampf mit den benachbarten Staaten sind. Wir sind in Konkurrenz mit den grossen Flughäfen in Deutschland, insbesondere in München und auch weiter nördlich, in Frankfurt; wir stehen aber auch in Konkurrenz mit Flughäfen im Süden, denken Sie z. B. an Mailand. Denken Sie auch an die Situation mit der Frankenstärke. Das sind alles Dinge, die den Standort Schweiz und die Konkurrenzfähigkeit unserer wichtigen Drehscheiben im internationalen Personenverkehr schwächen. Ich glaube, es ist weniger eine Frage, wie man sich für ein Unternehmen einsetzt, als eine Frage der volkswirtschaftlichen Bedeutung unserer Eintrittspforten und der Unternehmen, die den internationalen, grenzüberschreitenden Personenverkehr abwickeln. Wenn wir weitere Gebühren und Auflagen machen, gibt es kaum Spielraum für diese Unternehmen, damit sie im internationalen Vergleich konkurrieren können.

Weitere Gebühren im grenzüberschreitenden Personenverkehr schaden also insgesamt dem Standort Schweiz. Es wird auch schwierig sein, im Detail zu klären, wo der grenzüberschreitende Verkehr beginnt; es gibt im Detail noch ganz viele Dinge zu klären.

Ich schliesse mit einer Bemerkung: Eine Epidemie in einem Ausmass, das die Anordnung dieser Massnahmen erfordert, ist und bleibt ein Sonderfall. Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.