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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-03-08

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, Artikel 74 Absatz 1 gemäss der Minderheit Stahl zu ergänzen. Zudem soll Artikel 74 Absatz 2 gestrichen werden.

Von den Massnahmen im internationalen Personenverkehr sind gemäss Entwurf sowohl die Flughäfen als auch die Flugunternehmen betroffen. Dies gilt insbesondere für den hier angesprochenen Artikel 74 Absatz 1, der die Kostentragung bei Massnahmen im internationalen Personenverkehr regelt. Absatz 2 schreibt vor, dass Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grenzüberschreitend Personen befördern, Flughafenhalter, Betreiber von Hafenanlagen, Bahnhöfen und Busstationen und Reiseveranstalter die Kosten tragen, die aus der Vorbereitung nach Artikel 42 und der Mitwirkungspflicht nach Artikel 43 entstehen. Schon heute unterstützen die Flughäfen den Bund bei der Vorsorge und im Fall einer Epidemie. Die Flughafenbetreiber sind für die Erstellung und den Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen verantwortlich und finanzieren diese auch. Im Fall [PAGE 322] einer Epidemie unterhalten die Flughafenbetreiber eine tragfähige Organisation für Notfall- und Reisemedizin. Bereits heute leisten die Flughafenbetreiber also einen wesentlichen Beitrag für die Allgemeinheit.

Es ist unbestritten, dass der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten eine hoheitliche Aufgabe ist; dies wird auch in Artikel 118 der Bundesverfassung festgehalten. Die Vorsorge- und die Mitwirkungsmassnahmen der Flughäfen bei der Bekämpfung von Epidemien erfolgen zum Schutz der Bevölkerung in der Schweiz. Die Kosten der Leistungen, die durch die Flughäfen erbracht werden müssen, sind demnach vom Bund zu tragen. Es handelt sich dabei, wie eingangs erwähnt, um Kosten und Aufwendungen im Rahmen der Mitwirkungspflichten und der direkt vom Bund angeordneten Massnahmen.

Schon seit Jahren steht die Aviatik mit dem Bund betreffend die hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen und die anfallenden Kosten im Clinch. Das Gleiche droht nun auch im Zusammenhang mit den Kosten für die hoheitlichen Gesundheitsmassnahmen. Airlines und Flughäfen befinden sich in einem harten Konkurrenzkampf, auch deshalb dürfen ihnen die Kosten von hoheitlichen Aufgaben nicht aufgebürdet werden. Die Formulierung im Gesetzentwurf, wonach sich der Bund an den ausserordentlichen Kosten beteiligen kann, gibt keine ausreichende Rechtssicherheit.

Als Vertreter der Nordwestschweiz möchte ich Ihnen darlegen, weshalb dieser Antrag für meine Region sehr wichtig ist. Der Euro-Airport Basel ist seit Jahren ein Flughafen für kleine und mittlere Fluggesellschaften und für die zwei grossen Player Swiss und Easyjet. Die Swiss, die ihren Hauptsitz in Basel hat, fokussiert sich auf den Hub in Zürich. Einige von Basel aus angeflogene Destinationen wurden im Zusammenhang mit einer Veränderung in der Gesamtkonzernstrategie der Lufthansa gestrichen. Der zweite grosse Player, Easyjet, ist bekannt für seine Kostensorgfalt. Easyjet wäre wohl kaum bereit, diese zusätzlichen Kosten zu tragen, und würde sich vielleicht nach einem anderen geeigneten Standort im Dreiländereck Schweiz-Frankreich-Deutschland umschauen. Dies wäre für unseren Flughafen verheerend und würde dem Luftfahrtstandort Basel schaden. Das Gleiche gilt natürlich auch für die anderen Flughafenstandorte.

Tragen wir also Sorge zu unserem Luftfahrtstandort, und belasten wir die Flugunternehmen und Flughäfen nicht mit Ausgaben, welche sie aus ordnungspolitischer Sicht nicht tragen sollten. Sagen Sie deshalb Ja zum Antrag der Minderheit Stahl!