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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-08

Wortprotokoll

In der Sondersession im April 2011 haben wir im Nationalrat das Präventionsgesetz beraten und mit 97 zu 71 Stimmen gutgeheissen. Nachdem der Ständerat in der Wintersession mit 20 zu 19 Stimmen - also mit einer Stimme Differenz - nicht auf das Präventionsgesetz eingetreten war, hat sich die SGK an ihrer Sitzung vom 12. Januar erneut mit dem Gesetz auseinandergesetzt und hat mit 16 zu 9 Stimmen am Eintreten festgehalten. [PAGE 305]

Braucht es das Gesetz, oder braucht es das Gesetz nicht? Das war wiederum die kontrovers diskutierte Frage in der Kommission. Bei der Beantwortung sind zwei Aspekte zu berücksichtigen:

1. In Anbetracht der Zunahme von chronischen Erkrankungen stellt sich die Frage, ob und wie wir mit gezielten Präventionsmassnahmen die Zunahme der Krankheiten bremsen und damit sowohl Leid mindern wie auch das Kostenwachstum bremsen können.

2. Es stellt sich die Frage, ob es uns mit diesem Gesetz gelingt, bisherige und auch künftige Präventionsanstrengungen besser zu koordinieren, damit sie wirksamer werden, mehr Effizienz und Effektivität erzielen.

Was den ersten Punkt, die Zunahme der chronischen Erkrankungen, betrifft, müssen wir in den kommenden Jahren mit einer Zunahme von zahlreichen Volkskrankheiten rechnen. Es sind dies insbesondere Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose, Demenz und psychische Erkrankungen. Entsprechende Zahlen sind in der Strategie des Bundesrates zur Gesundheitspolitik auf Seite 5 nachzulesen. In gewissen Krankheitsbereichen muss bis zum Jahr 2020 mit einer Zunahme um bis zu 30 Prozent gerechnet werden. Bei Krebs und Demenz wurde die Notwendigkeit einer bundesweiten Strategie sowohl vom Nationalrat wie auch vom Ständerat erkannt. Im Nationalrat haben wir praktisch einstimmig zwei Motionen angenommen, welche sowohl für Demenz wie auch für Krebs eine gesamtschweizerische Strategie angehen wollen, eine Strategie, welche Gesundheitsvorsorge, Prävention, Therapie und Forschung umfasst. Wir können nun für jedes Krankheitsbild Strategien von der Gesundheitsvorsorge über die Prävention bis zur Therapie fordern, oder wir können mit dem Präventionsgesetz die Voraussetzung für eine ganzheitliche Strategie beschliessen und damit auch der Komplexität polymorbider Krankheitsbilder besser gerecht werden. Für viele Krankheiten ist der Lebensstil ursächlich oder krankheitsauslösend. Gesundheitsfördernde und präventive Massnahmen sind für den Gesundheitszustand, für die Entstehung und den Verlauf der meisten Krankheiten ein entscheidender Faktor und können mit einer Gesamtstrategie im Präventionsgesetz besser abgebildet und effizienter angegangen werden.

Damit komme ich zum zweiten Punkt, zur Frage einer Steigerung der Effizienz mittels eines koordinierten und optimierten Mitteleinsatzes. Dazu ist in der Strategie des Bundesrates zur Gesundheitspolitik auf Seite 4 festgehalten: "Im Bereich der Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung erzielt die Schweiz mit dem eingesetzten Geld suboptimalen Nutzen. Die Ursachen liegen in der Organisation des Tätigkeitsfeldes, in der mangelnden Koordination und in der ungenügenden Abstimmung innerhalb der Versorgung. Durch die Vermeidung von Doppelspurigkeiten könnten erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden." Diese Tatsache des ineffizienten Mitteleinsatzes im Präventionsbereich ist unbestritten, und sie ist bereits im Bericht der OECD über das schweizerische Gesundheitswesen kritisiert worden. Selbst von den Kantonen wird dieser Missstand bemängelt. So empfiehlt uns die Gesundheitsdirektorenkonferenz das Präventionsgesetz zur Annahme, weil sie ihm eine grosse Bedeutung zumisst. Im Brief vom 22. Dezember 2011 an die SGK schreibt die GDK: "Das neue Gesetz bildet die Grundlage für ein zwischen Bund, Kantonen und weiteren Organisationen koordiniertes Vorgehen im Bereich der Prävention. Die vorgesehene Organisationsform zur Erarbeitung von gemeinsamen Strategien und Gesundheitszielen und zur Koordination der Aktivitäten erlaubt es, die zur Verfügung stehenden Mittel noch zielgerichteter und damit effizienter einzusetzen."

Der Bund, die Kantone und die Allianz Gesunde Schweiz, die 47 verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen vertritt, erachten das Präventionsgesetz als wichtiges Koordinationsgesetz für einen effizienteren Mitteleinsatz in Gesundheitsvorsorge und Prävention. Ich möchte darauf hinweisen, dass die nationalrätliche Kommission zentrale Einwände der Wirtschaft aufgenommen und den ursprünglichen Gesetzentwurf im Sinne der Wirtschaft korrigiert hat, weshalb auch der Wirtschaftsverband Economiesuisse Eintreten empfiehlt. Es betrifft dies insbesondere folgende drei Massnahmen:

1. den Verzicht auf ein schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung als selbstständige Anstalt und dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes;

2. den Einbezug der Wirtschaft durch eine Vertretung im verkleinerten leitenden Organ der Stiftung für Gesundheitsförderung;

3. die Begrenzung der Mittel aus dem Präventionszuschlag der Krankenversicherung.

Das neue Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung schliesst eine Gesetzeslücke, und es hat zum Ziel, Steuerung, Koordination und Effizienz von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen zu verbessern sowie die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Es geht also nicht um Bevormundung, sondern es geht um die Stärkung der Eigenverantwortung der einzelnen Menschen. Es geht auch nicht um eine Gleichschaltung aller Kantone - es ist klar, dass Appenzell Innerrhoden andere Bedürfnisse hat als Basel-Stadt -, sondern es geht um eine gemeinsame Zielsetzung für das Gesundheitswesen in der Schweiz.

Wer in unserem Land nicht bloss segmentierte Krankenversicherungspolitik, sondern auch eine ganzheitliche Gesundheitspolitik machen will, wer Ziele für die schweizerische Gesundheitspolitik formulieren und messen will, wer einen effizienten, wirksamen Einsatz der begrenzten Mittel will, wer die Gesundheitskompetenz der Menschen stärken will und wer die Kosten im Krankenversicherungsbereich dämpfen will, sagt Ja zu diesem Gesetz. Folglich muss auch die eingangs gestellte Frage, ob es dieses Gesetz braucht, klar mit Ja beantwortet werden.

Im Namen der Kommission, welche mit 16 zu 9 Stimmen für Eintreten gestimmt hat, bitte ich Sie, bei Ihrem Beschluss zu bleiben, auf das Gesetz einzutreten und dem Ständerat die Chance zu geben, auf seinen Zufallsentscheid zurückzukommen und sich materiell mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.