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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-03-08

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08

Wortprotokoll

Nachdem der Nationalrat am 12. April 2011 beschlossen hatte, auf den Entwurf zum Präventionsgesetz einzutreten, ist der Ständerat am 8. Dezember 2011 nicht auf die Vorlage eingetreten. Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, dem ständerätlichen Beschluss zu folgen und nicht auf das Geschäft einzutreten.

Die Gründe hierfür haben sich seit der ersten Behandlung nicht geändert, weshalb ich grundsätzlich auf die damalige Debatte verweisen könnte. In dieser Debatte hat mein ehemaliger Kommissionskollege Reto Wehrli, CVP, die Minderheit vertreten. Ich habe mich von seinem damaligen Votum inspirieren lassen, welches ich sehr bemerkens- und nachlesenswert finde. Die vier Hauptgründe, die für ein Nichteintreten sprechen, seien hier noch einmal in aller Kürze genannt:

1. Der Bund hat keine Kompetenz, auf diesem Gebiet zu legiferieren. Gemäss Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung erlässt der Bund "Vorschriften über die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren". Diese Kompetenz reicht für ein weitreichendes Präventionsgesetz auf Bundesebene nicht aus.

2. Niemand ist gegen Prävention dort, wo es Sinn macht, zum Beispiel bei den Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder bei der Jugendprävention. Dafür braucht es aber kein neues Gesetz.

3. Niemand ist gegen eine bessere Koordination der Prävention. Wenn es etwa darum geht, ein nationales Krebsprogramm zu definieren, wird dies auch von der Kommissionsminderheit unterstützt; insbesondere willl sich beispielsweise niemand gegen die Implementierung eines sinnvollen Mammografie-Screenings wehren. Der vorliegende Entwurf will daneben aber Dinge, die weit über die Koordination hinausgehen. Oder wie tönt es für Sie, wenn ich Ihnen aus der Botschaft zum Präventionsgesetz, Seite 7127, Folgendes [PAGE 306] vorlese: "Die persönliche Entscheidung eines einzelnen Menschen für oder gegen einen gesundheitsförderlichen bzw. risikoreichen Lebensstil wird - abgesehen von seiner Konstitution - von sozialen, kulturellen und umweltbedingten Lebensumständen mitgeprägt. Bei der Gestaltung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen müssen diese unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt werden. Zudem ist es wichtig, dass die Förderung des Gesundheitsverhaltens nicht isoliert, sondern immer in Verbindung mit gesellschaftlichen Lebensbereichen betrachtet wird, z. B. Schule, Freizeitaktivitäten, Arbeitsbedingungen. Hier sollen mit dem Präventionsgesetz die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden, die die Menschen zielgruppenspezifisch ermuntern und es ihnen ermöglichen, Entscheidungen zu treffen, die ihrer Gesundheit zuträglich sind." Das tönt nicht nach Koordination, sondern danach, dass man den Einzelnen umerziehen und seiner Selbstverantwortung berauben will, und genau das will die Kommissionsminderheit nicht.

4. Das BAG hat in den vergangenen Jahren immer wieder Programme lanciert, zum Beispiel in den Bereichen Alkohol, Tabak, Bewegung und Ernährung. Alle haben nur mässigen Erfolg. Dieser Entwurf ist der Versuch, diese Politik weiterzuführen, eine regelrechte Präventionsindustrie zu installieren und den Verwaltungsapparat auszubauen.

Mein Fazit im Namen der Kommissionsminderheit: Ja zur Prävention, aber Nein zur Aufhebung der Selbstverantwortung und Nein zum Aufbau einer Präventionsindustrie.

Ich bitte Sie deshalb, nicht auf dieses Gesetz einzutreten.