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Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · 2001-10-02

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stellt sich in beiden Differenzen bei Artikel 8 hinter die Mehrheit der Kommission der SPK resp. hinter die Kommission.

Was Absatz 2 Buchstabe b betrifft, so weist zwar die Minderheit zu Recht darauf hin, dass nicht zwingend alle [PAGE 1320] Informationen aus Staatsschutz und Nachrichtendienst für den Staatsschutz relevant sind. Das ist richtig so. Die FDP-Fraktion ist jedoch mit der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die von dieser gewählte Formulierung präziser und klarer ist als diejenige der Minderheit. Denn bei der Formulierung gemäss Minderheit wird es unausweichlich zu Interpretationsschwierigkeiten kommen, was nun effektiv wirklich staatsschutzmässig relevant ist und was nicht.

Heute sind, es wurde bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, heikle Informationen wie diejenigen des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes der Geschäftsprüfungsdelegation vorbehalten. Die Kontrolle durch den Rat ist damit also in letzter Instanz gewährleistet. Diese Regelung hat sich bewährt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit de Dardel abzulehnen.

Was Absatz 3 betrifft, so unterstützen wir den Antrag des Bundesrates zum Vermittlungsverfahren. Wir erachten es als richtig, dass man zuerst versucht, eine gütliche Einigung zu treffen. Wir sind jedoch in Bezug auf Absatz 4 anderer Meinung als der Bundesrat und unterstützen die Kommission. Denn würde man den Antrag des Bundesrates annehmen, so würde das eigentliche Ziel der Reform der Informationsrechte vereitelt, und es wäre gar eine Art Rückschritt in die Zeit vor der PUK EJPD und der PUK EMD. Die Erkenntnisse dieser PUK haben ja klar gezeigt, dass die Informationssuchenden entscheiden können müssen, welche Informationen sie erhalten, und nicht diejenigen, von denen die Informationen geliefert werden sollen. Entsprechend wurden damals die Informationsrechte der Aufsichtskommissionen und -delegationen erweitert.

Wir unterstützen deshalb das Konzept, wonach der Kontrolleur, und nicht wie bisher der Kontrollierte, darüber entscheiden soll, welche Informationen er für eine wirksame Kontrolle benötigt. Dies ist normalerweise Usus. Es ist übrigens nachgewiesen, dass der hier zu regelnde Fall sehr, sehr selten auftritt. Unseres Wissens war das in den letzten 20 Jahren gerade ein- bis zweimal der Fall. Bisher konnten sonst alle Informationsbegehren gütlich geregelt werden. Allfällige Ängste des Bundesrates - für die wir zum Teil durchaus Verständnis haben -, dass dann eine Flut von zusätzlichen Begehren entstehen könnte, erachten wir eher als gering.

Wir sind der Meinung, dass im Ernstfall das Informationsrecht für das Parlament durchgesetzt werden können muss. Das ist eben nur der Fall, wenn wir der Kommission folgen.

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