Huber-Hotz Annemarie · 2007-03-23
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-23
Wortprotokoll
Die Kommissionsreferentin und der Kommissionsreferent, aber auch Herr Lustenberger haben die Problematik ausführlich dargelegt. Deshalb kann ich mich kurz fassen.
Der Bundesrat kann der Motion des Ständerates - also auch dem Antrag der Kommissionsminderheit - durchaus zustimmen. Die Bundeskanzlei ist gerne bereit, im Rahmen der Totalrevision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen, wie einer verbesserten Transparenz bei den Journalistinnen und Journalisten Rechnung getragen werden kann. Ein Zwang zur Offenlegung der Interessenbindung, analog zur Pflicht für die Ratsmitglieder, ist aber nicht der richtige Weg. Das wäre auch wegen der in der Bundesverfassung festgelegten Medienfreiheit äusserst problematisch.
Natürlich bin ich auch nicht unglücklich, wenn Sie auf den Prüfungsauftrag ganz verzichten und damit der Kommissionsmehrheit zustimmen.