Malama Peter · Nationalrat · 2009-03-20
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-20
Wortprotokoll
Die Strukturen und Prozesse der Schweizer Sicherheitspolitik sind schwerfällig. Sie vermögen mit den sich zunehmend beschleunigenden Veränderungen der geopolitischen Lage seit Jahren nicht mehr mitzuhalten. Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Auf der einen Seite redet bei uns das Volk über Initiative und Referendum in der Sicherheitspolitik entscheidend mit, auf der anderen Seite suchen wir als Milizparlament stets nach Lösungen, die sich im Spannungsfeld zwischen Parteipolitik und tatsächlichen sicherheitspolitischen Bedürfnissen bewegen. Wir finden zu wenig Zeit, um die Konsequenzen der globalen Entwicklung für die Schweizer Sicherheitspolitik zu analysieren, und wir erhalten vom Bundesrat auch keine Vorlagen, die eine ausreichend vertiefte sachpolitische Diskussion erlauben.
Das Resultat ist ein zunehmender Dissens mit höchst bedenklichen Konsequenzen. Die Armee erhält politische Vorgaben, aber keine adäquaten Mittel, um diese dann zu erfüllen. Rüstungsvorlagen werden aus Unverständnis gegenüber der veränderten Lage oder aus parteitaktischen Gründen abgelehnt; ich erinnere an die Rüstungsprogramme der Jahre 2004, 2005 und 2008. Uns Parlamentariern fehlt zuweilen die ausreichende Übersicht über die sich stellenden Herausforderungen und Entwicklungen. Uns fehlt aber auch die Möglichkeit, auf strategischer Stufe Grundsatzentscheide zu fällen.
Wir haben heute die Möglichkeit, mit der Annahme der beiden parlamentarischen Initiativen nicht nur einen Schritt, sondern zwei Schritte in die richtige Richtung zu machen: einen ersten Schritt in Richtung einer breiteren Abstützung der Schweizer Sicherheitspolitik und einen zweiten Schritt in Richtung einer grösseren Planungssicherheit und einer verbesserten finanziellen Stabilität unserer Armee. Eine langfristige strategische Planung ist wichtig in der Wirtschaft, in der Politik, in der Altersvorsorge, beim Sport - eigentlich in allen Lebensbereichen.
Nicht nur wichtig, sondern geradezu unerlässlich ist sie bei der Sicherheitspolitik der Schweiz.
Für die Ausgestaltung der Armee müssen in erster Linie sicherheits- und verteidigungspolitische Kriterien massgebend sein und nicht finanzpolitische Überlegungen. Um tagtäglich den Auftrag für die Sicherheit unseres Landes erfüllen zu können, ist die Armee aber auf finanzielle Stabilität und Planungssicherheit angewiesen. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich deshalb schon mehrfach für die Einführung von mehrjährigen Rahmenkrediten anstelle von jährlichen Rüstungsprogrammen ausgesprochen. Sie sind für andere Bereiche eine Selbstverständlichkeit.
Der Bundesrat zeigt sich mit diesem Vorgehen einverstanden und unterstützt die Minderheit Engelberger. Mit einem jährlichen Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der jeweiligen Rüstungsbeschaffungen zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte bleibt die Aufsicht des Parlaments erhalten. Das Vorliegen einer mittelfristigen Planung ermöglicht dem Parlament zudem eine bessere Übersicht und einen Fokus weg vom Detail auf die Definition von strategischen Vorgaben. Befürchtungen, dass eine Gewichtsverlagerung von der Legislative zur Exekutive stattfindet, sind unberechtigt. Zunächst wäre aber zu fragen, wieso man denn in anderen Bereichen - z. B. bei der Deza - [PAGE 561] offenbar diese Bedenken nicht hat. Sodann kann sich das Parlament im Rahmen der Behandlung der Botschaft zum Rahmenkredit einbringen. Zusätzlich kann es seine Rechte nach Einführung eines Rahmenkreditsystems im Bereich der Rüstungsbeschaffungen weiterhin im Rahmen seiner Finanzkompetenzen bei der Budgetberatung ausüben.
Mehrjährige Rahmenkredite sind auch aus rüstungspolitischer Sicht sinnvoll, denn sie erhöhen auch für die Schweizer Industriebasis die Planungs- und die Investitionssicherheit. Dies ist besonders wichtig, nachdem unsere diesbezüglichen industriellen Kapazitäten eher abnehmen. Gerade die Entwicklung von Rüstungsgütern bedingt industrieseitig hohe Vorinvestitionen. Mittels mehrjährigen Rahmenkrediten erhält auch die Industrie somit mehr Planungssicherheit. Die Aufrechterhaltung von wehrtechnischen Kompetenzen ist für die Landesverteidigung von grösster Bedeutung.
Über einen bestimmten Zeitraum gesicherte finanzielle Mittel alleine bringen aber noch keine Planungssicherheit. Eine seriöse Armeeplanung beginnt eben nicht mit den Finanzen, sondern mit einer sicherheitspolitischen Analyse, aus der die relevanten Risiken abgeleitet werden. Danach wird erst aufgezeigt, in welchem Rahmen und Umfang die Armee Aufgaben übernehmen muss. Davon werden die Fähigkeiten abgeleitet, die Armee-Organisation, die Doktrin und die nötigen materiellen Ressourcen. Es gilt, die Aufgaben mit den Finanzen zu verknüpfen.
Fähigkeitsorientierte Betrachtung heisst, die Frage zu beantworten: Was muss die Armee können, um ihre Aufträge zu erfüllen? Über welche Ausrüstung und welche Mittel muss sie infolgedessen verfügen können, um diese Fähigkeit zu erlangen? Für eine solche fähigkeitsorientierte Streitkräfteplanung ist eine jederzeit aktuelle sicherheitspolitische Analyse unabdingbare Basis.
Deshalb unterstützt die FDP-Liberale Fraktion die Forderung nach einem periodisch dem Parlament vorzulegenden, aktualisierten sicherheitspolitischen Bericht. Zusammen mit dem Wechsel vom Jahresrhythmus zu einem längerfristigen Planungs- und Budgetierungssystem würde mit dieser Massnahme ein wichtiger Beitrag geleistet werden für eine im Parlament besser verankerte und damit verlässlichere, glaubwürdigere und letztlich auch effizientere Sicherheitspolitik. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission, das Parlamentsgesetz dahingehend zu ergänzen, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung in der Mitte jeder Legislatur einen Bericht über die Sicherheitspolitik unterbreitet.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt zudem den Antrag der Minderheit Engelberger, das Militärgesetz mit einem Artikel 106a zu ergänzen, wonach der Bundesversammlung Rüstungsprogramme in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von vier Jahren zu unterbreiten sind.