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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-03-20

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-20

Wortprotokoll

Nach dieser Kostprobe des zweifellos vorhandenen literarischen Könnens meines Kollegen Buchautors und Vorredners hier nun wieder wirklich trocken zur Sache: Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird der Aufhebung der Immunität der beiden fraglichen Personen nicht zustimmen. Wir gehen ganz klar davon aus, dass es sich um Fälle der absoluten Immunität handelt, die gar nicht aufgehoben werden können.

Erstens ganz kurz zum Sachverhalt, Sie haben zwar schon einiges gehört, aber nochmals ganz kurz eine Rekapitulation:

1. Die GPK wurde durch die Bundesanwaltschaft über einen Verdacht gegen Bundesrat Blocher informiert und erhielt dazu auch Beweismittel, die sich erst später als heisse Luft herausstellten.

2. Die GPK beschloss dann, sich der Sache anzunehmen.

3. Sie beauftragte die beiden fraglichen Mitglieder damit, die Öffentlichkeit über die diesbezüglichen Verhandlungen und Beschlüsse zu informieren.

4. Später stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.

Soweit die Fakten.

Zweitens informierten die beiden Mitglieder die Medien und zeigten dabei die erwähnten Beweismittel. Es ist nicht einzusehen, wie sie die Medien hätten informieren sollen, ohne zu sagen, welches dieser Verdacht war und welches die möglichen Beweismittel sein könnten. Sie haben immer von einem Verdacht gesprochen und nicht behauptet, die Beweismittel seien schlüssig. Sie handelten klar im Auftrag der GPK. Eine ganz andere Frage ist, ob die GPK weise handelte, als sie beschloss, an die Öffentlichkeit zu gehen. Das ist wirklich eine andere Frage.

Drittens bestand der Druck auf Bundesrat Blocher betreffend Nötigung - betreffend angeblicher Nötigung -, weil die GPK die Sache untersuchen wollte. Es ist daneben, wenn gesagt wird, dass Bundesrat Blocher bloss wegen eines öffentlich geäusserten Verdachts so unter Druck hätte gesetzt werden können, dass er hätte zurücktreten müssen. Er wusste ja, dass der Verdacht unbegründet war. Sonst darf die GPK überhaupt nie mehr eine Untersuchung beginnen, weil sie eventuell immer einen Bundesrat nötigen könnte, wenn er involviert sein könnte.

Viertens, und das ist vielleicht der wichtigste Punkt: Wenn wir hier die Immunität aufheben würden, wird niemand mehr bereit sein, in heiklen Fällen im Auftrag einer Kommission vor die Medien zu treten. Das wäre ein ganz unglücklicher Präzedenzfall.

Wir haben wie gesagt juristisch gesehen einen Fall der absoluten Immunität, die automatisch besteht und gar nicht aufgehoben werden kann. Selbst wenn Sie das nicht annehmen, besteht zumindest eine relative Immunität, weil ein klarer Zusammenhang zwischen Äusserung und politischer Tätigkeit besteht.

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