Casanova Corina · 2009-03-20
Casanova Corina · Graubünden · 2009-03-20
Wortprotokoll
Der Postulant zielt mit seinem vor zwei Jahren eingereichten Postulat auf eine bundesweit einheitliche Zulassung bestimmter Unterschriftensammelpraktiken in allen Gemeinden ab. Er erachtet die differenzierte Gerichtspraxis im Lichte eines Teils der Doktrin als überholt.
Der Bundesrat lehnt das Postulat keineswegs aus einer Art Aversion gegen Volksbegehren ab, sondern allein deshalb, weil es Sinn macht, den Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Genau dies macht die Rechtsprechung, wie übrigens auch der bisherige Stand der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen jenen Initianten und der Gemeinde zeigt, welche den hauptsächlichen Anlass zu den beiden einschlägigen parlamentarischen Vorstössen gab.
Der Streit zwischen Doktrin und Judikatur ist reichlich theoretischer Natur und führt in der Praxis keineswegs zu unterschiedlichen Resultaten. Auf eine liberale Praxis wirkt die Bundeskanzlei schon seit Jahren hin, indem sie im Leitfaden für Initianten und für Referendumskomitees die bedeutsamsten Gerichtsentscheide zusammenstellt und so Argumente liefert, mit denen Initiativ- und Referendumskomitees problematische Bewilligungsrestriktionen anfechten können. Weiter zu gehen würde bedeuten, die besonderen Umstände des Einzelfalles zu vernachlässigen und eine saubere Interessenabwägung zu verunmöglichen.
In diesem Sinne bitte ich, das Postulat abzulehnen.