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Casanova Corina · 2009-03-20

Casanova Corina · Graubünden · 2009-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in der Botschaft von 2001 Sensibilisierungskampagnen zur Förderung von Frauenkandidaturen vorgeschlagen. Er ist damit auf erbitterten Widerstand gestossen. In der Einigungskonferenz scheiterte der Vorschlag schliesslich. Selbst in der Form einer blossen Gesetzesgrundlage, die keine Steuergelder vorsah, war der Vorschlag also nicht mehrheitsfähig. Vorgängig waren bereits zwei parlamentarische Initiativen und ein Vorstoss von Frau Franziska Teuscher gescheitert. Es macht eigentlich wenig Sinn, auf Kosten der Steuerzahler immer wieder zeitaufwendig Botschaften zu erwiesenermassen aussichtslosen Vorhaben verfassen zu lassen, zumal genügend geglückte Rechtsänderungen erst sauber und zeitintensiv umzusetzen sind.

In diesem Sinne hat die Bundeskanzlei stattdessen mit diversen geringfügigen Massnahmen ergänzend zur Rechtsetzung versucht, praktische Frauenförderung zu betreiben; etwa mit spezifischen Hinweisen im Leitfaden für kandidierende Gruppierungen. Frau Nationalrätin Roth-Bernasconi hat selber einen Kurstag besucht, an welchem zwei Personen der Bundeskanzlei privat, in ihrer Freizeit, überparteilich frauenspezifische Klippen des schweizerischen Nationalrechtes erläutert haben. Solche Kurse auf privater Basis wurden seither noch zweimal gegeben.

Wir teilen aber das Anliegen. Wir setzen es aber statt mit Bundesmitteln mit Feu sacré um. Ich bin mir auch bewusst, dass die nächsten Wahlen vor der Türe stehen, und ich werde alles daran setzen, dass man zu Frauenkandidaturen ermuntern und diese fördern kann.

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