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Leu Josef · Nationalrat · 2005-03-01

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Lustenberger verlangt vom Bundesrat Gesetzesanpassungen, damit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Ausbildung von Lehrlingen durch eine Anbieterin positiv gewichtet werden kann. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat diese parlamentarische Initiative, die ja bekanntlich am 20. Juni 2003 eingereicht wurde, an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2004 behandelt.

Zu den Erwägungen der Kommission: Für die Kommissionsmehrheit handelt es sich bei der Initiative Lustenberger um ein Mittel zur Förderung der Lehrlingsausbildung. Diese ist ein wichtiger Standortvorteil der Schweizer Wirtschaft: Sie sichert das duale Bildungssystem durch eine praxisorientierte und gute Ausbildung der Mitarbeitenden und erhöht damit die Produktivität. Die Förderung der Lehrlingsausbildung ist notwendig, ist doch der Anteil von Lehrlinge ausbildenden Unternehmen seit 1985 von 33 Prozent auf 16 Prozent gefallen.

Vor diesem Hintergrund soll die Bedeutung der WTO-Verpflichtungen, gegen welche die Initiative gemäss Stellungnahme des EVD verstossen könnte, nicht überbewertet werden. Denn erstens verstossen viele und gerade grosse Staaten systematisch gegen gewisse WTO-Verpflichtungen, weshalb auch die Schweiz ihre wirtschaftlichen Interessen durch eine pragmatische Einhaltung internationaler Verpflichtungen verteidigen sollte. Es kommt dazu, dass sich die Auftragsvolumen meistens in einem Bereich bewegen, in dem diese WTO-Bestimmungen ohnehin nicht zum Tragen kommen. Zweitens besteht zurzeit keine Praxis der WTO zum hier zur Diskussion stehenden Bereich; somit kann erst ein Streitschlichtungsverfahren Rechtsklarheit schaffen. Die Schweiz kann also ein gewisses Risiko eingehen. Dieses Risiko kann ausserdem im Rahmen der Ausarbeitung einer konkreten Vorlage weiter vermindert werden.

Die Kommissionsminderheit will sich dieser Initiative nicht anschliessen; sie erachtet diese Initiative als Eigentor: Ein zusätzliches Kriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen reduziere den Wettbewerb und schaffe Wettbewerbsverzerrungen.

Erstens ist die Lehrlingsausbildung etwas ganz besonders Schweizerisches. Diese als Voraussetzung für die Teilnahme an oder den Zuschlag bei einer öffentlichen, den WTO-Regeln unterstehenden Ausschreibung vorzuschreiben würde ausländische Anbieter diskriminieren und wäre somit verboten. Die Vorschrift kann somit nicht gegen ausländische Bewerber angewendet werden, womit diese gegenüber Schweizer Anbietern, welche das zusätzliche Kriterium erfüllen müssten, bevorzugt würden.

Zweitens werden durch eine solche Vorschrift Klein- und Kleinstunternehmen benachteiligt, namentlich wenn sie in Bereichen tätig sind, in welchen es keine Lehrlingsausbildung gibt. Grössere Unternehmen hingegen, welche Lehrlinge in anderen Unternehmensbereichen ausbilden, hätten hier einen ungerechtfertigten Angebotsvorteil. Das Lehrlingswesen, für das sich auch die Minderheit einsetzt, soll mit anderen, direkter wirksamen und die Schweizer Wirtschaft nicht behindernden Mitteln gefördert werden.

Abschliessend halte ich fest, dass die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen - empfiehlt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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