Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2005-03-01
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01
Wortprotokoll
Es gibt aus der Sicht der Minderheit zwei Gründe, dieses Begehren der SP-Fraktion abzulehnen. Der erste liegt im praktischen Ablauf unserer Arbeit. Wir werden ja in dieser Session im Rahmen einer Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes das Kapitel Prämienverbilligung bearbeiten. Es macht nun wenig Sinn, diese parlamentarische Initiative für ein dringliches Bundesgesetz zu unterstützen. Die Anliegen der SP-Fraktion können bei dieser Gesetzesberatung eingebracht werden, und es kann dann auch darüber entschieden werden. Wenn ich bei dieser Teilrevision bei der Prämienverbilligung die Fahne konsultiere, stelle ich allerdings fest, dass die Anträge der SP-Fraktion im Sinne dieser parlamentarischen Initiative fehlen. Man hat es offensichtlich verpasst, diese Gelegenheit zu nutzen.
Der zweite Grund für die Ablehnung ist materieller Art: Die Prämienverbilligung wurde ja mit dem Krankenversicherungsgesetz im Jahre 1996 eingeführt. Die früher pro Kopf ausbezahlten Bundesbeiträge haben damit einen sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. Um aber den sozialpolitischen Spielraum der Kantone bei einer ihrer Kernaufgaben nicht allzu sehr einzuschränken, hat man in Artikel 66 eine Mindestausschöpfung von 50 Prozent festgelegt. Dazu kommt [PAGE 56] eine Überprüfung der damit anvisierten sozialpolitischen Ziele durch den Bund. Auch das hat man im Gesetz so festgeschrieben.
Die Mehrheit der Kommission hat sich im Rahmen der Gesetzesrevision für eine geänderte Verwendung der Prämienverbilligungsbeiträge ausgesprochen. Ohne dass ich hier auf diese Details eingehen will, geht es bei dieser parlamentarischen Initiative letztlich nur noch darum, dass bei den bereitgestellten Beiträgen des Bundes der Spielraum, der für die Kantone nach wie vor vorgesehen ist, was die Höhe anbelangt, abgeschafft werden soll. So ist es mindestens aus unserer Sicht zu verstehen.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, das Element des kantonalen Spielraums mit einem dringlichen Bundesgesetz abzuschaffen. Eine Fremdverwendung dieser Mittel - darauf läuft es letztlich hinaus - würde dazu führen, dass den Kantonen oder allenfalls den Kinderprämien, je nachdem, wie man es im Rahmen dieses plafonierten Bundesbeitrags sieht, der Spielraum genommen wird oder das eine oder andere Anliegen gekürzt werden müsste. Sie sehen: Das Problem können wir in der dritten Sessionswoche beim Kapitel Prämienverbilligung im Rahmen der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes besprechen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.