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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2005-03-01

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion hat am 3. Oktober 2003 eine parlamentarische Initiative zu den Krankenkassenprämien eingereicht. Ziel der parlamentarischen Initiative ist ein dringlicher Bundesbeschluss, damit die Gelder, welche der Bund 2003 für die Prämienverbilligung eingesetzt hat und die von den Kantonen nicht abgeholt wurden, sinnvoll eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um rund 400 Millionen Franken. Die Initianten der parlamentarischen Initiative wollen diese Gelder dazu verwenden, die Kinderprämien zu senken.

Die SGK hat am 29. April 2004 diese parlamentarische Initiative vorgeprüft und hat bei 10 zu 10 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, ihr Folge zu geben. Die Kommission hat einen Vertreter der SP-Fraktion zu dieser parlamentarischen Initiative angehört. Aus seiner Sicht stellen die jährlich steigenden Krankenkassenprämien ein grosses Problem dar, weil sie insbesondere für Familien je länger, je mehr zu einer grossen finanziellen Belastung werden. Um die Prämien für Leute mit kleinen Einkommen zu senken, werden im heute geltenden Krankenversicherungssystem Prämienverbilligungen gemacht. Doch diese Gelder werden nicht von allen Kantonen beim Bund abgeholt. In der Zeit von 1996 bis 2003 wurden 4,6 Milliarden Franken, die auf Bundesebene für Prämienverbilligungen vorgesehen waren, von den Kantonen nicht abgeholt. Auch 2003 haben die Kantone die ihnen zustehenden Gelder nicht vollumfänglich ausgeschöpft; es waren nur 86 Prozent. Davon stehen nun noch 400 Millionen Franken zur Verfügung, und damit sollen nach Ansicht der SP-Fraktion die Kinderprämien verbilligt werden. Damit könnte man die Krankenkassenprämie für jedes Kind um 250 Franken verbilligen.

Die Kommission hat auch einen Vertreter der Verwaltung angehört. Er legte dar, dass uns der Bundesrat im Rahmen der KVG-Revision selber einen Vorschlag unterbreiten werde, in dem er ein Sozialziel im Hinblick auf die Prämienbelastung für die Familien und Kinder festlegen werde. Bereits heute seien die Prämien für die Hälfte der Kinder reduziert. Im Übrigen seien die Gelder, die man jetzt verteilen wolle, nirgends in einem Budget vorgesehen.

Die Kommission hat dann die verschiedenen Argumente diskutiert und ist mehrheitlich zum Schluss gekommen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Für die Kommissionsmehrheit ist es ein strukturelles Problem, dass die Gelder, welche der Bund für die Prämienverbilligung zur Verfügung stellt, nicht vollumfänglich abgeholt werden. Vielfach beantragen die Kantone die ihnen zustehenden Gelder nicht, weil sie selber aus Spargründen keine Gelder für Prämienverbilligungen aufwenden wollen. Damit ergeben sich aus der Sicht der Kommissionsmehrheit grosse Unterschiede zwischen den Kantonen; je nachdem, wo jemand wohnt, hat er Anrecht auf mehr oder weniger hohe Prämienverbilligungen. So ergeben sich Ungleichbehandlungen, die störend sind.

Im heutigen System werden aus der Sicht der Kommissionsmehrheit vor allem die Familien stark belastet; diese Ungerechtigkeit könnte zumindest etwas gemildert werden, indem die Gelder, die der Bund sowieso für die Prämienverbilligung vorgesehen hat, zur Senkung der Kinderprämien gebraucht würden. Der Vorschlag ist aus der Sicht der Kommissionsmehrheit daher sehr moderat, weil die Gelder im politischen Prozess genau für den Zweck der Prämienverbilligung vorgesehen sind.

Die Kommissionsminderheit führt in erster Linie drei Gründe an, welche gegen die parlamentarische Initiative sprechen:

1. Die Gelder sind zweckgebunden für die Prämienverbilligung, und sie dürfen aus der Sicht der Minderheit nicht einfach einem neuen Zweck, nämlich der Verbilligung der Kinderprämien, zugeführt werden.

2. Die Kinderprämien sind ein Wettbewerbselement der Kassen. Der Staat solle daher die Kinderprämien nicht subventionieren, weil dadurch ein wichtiges Wettbewerbselement wegfallen würde.

3. Das Problem der Kinderprämien muss nach der Meinung der Minderheit im Rahmen der KVG-Revision diskutiert werden. Die vorliegende parlamentarische Initiative würde nur die Gelder betreffen, die im Jahr 2003 nicht abgeholt wurden. Daher sei es nur eine Frage der Zeit, bis wir für dieses Problem eine definitive Lösung im Rahmen der KVG-Revision gefunden hätten. Die Kommissionsminderheit will keine weiteren Provisorien schaffen.

Beide Positionen waren in der SGK gleich stark vertreten. Die SGK beantragt dem Nationalrat bei 10 zu 10 Stimmen mit dem Stichentscheid der Präsidentin, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.