Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2014-06-05
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05
Wortprotokoll
Die Formulierung von Artikel 38 entspricht der heutigen Realität der [PAGE 926] Auslandschweizer-Organisation. Hierzu eine Klammerbemerkung: Wir haben eine parlamentarische Gruppe Auslandschweizer, bestehend aus rund hundert Parlamentariern. Sie stellt die Kontakte zu den politischen Organen im Inland her und sensibilisiert diese für die Anliegen der Fünften Schweiz. Ein Fünftel der Mitglieder dieser Gruppe gehört der SVP-Fraktion an. Ich bin nun mehr als erstaunt, dass diese Fraktion gar nicht auf die Vorlage eintreten wollte und hier in Artikel 38 die Unterstützung der Auslandschweizer-Organisation streichen will. Die Auslandschweizer-Organisation ist nun einmal die anerkannte und vom Bund mitfinanzierte Ansprechorganisation für die Belange der Auslandschweizer. Die entsprechende Erwähnung im Gesetz erachten wir deshalb weder als problematisch noch als unzulässig, im Gegenteil. Zugegeben, die Erwähnung kann durchaus als Eingriff ins Privatrecht dieser Organisation verstanden werden, unserer Ansicht nach jedoch nur sehr begrenzt, denn hier wird lediglich der Grundsatz der demokratischen Legitimierung im Gesetz festgehalten. Das passt ins Gesetz und gibt der Organisation die Stossrichtung vor. Im Grunde genommen wird einer praktischen Realität eine gesetzliche Grundlage gegeben.
Wir unterstützen deshalb bei Artikel 38 klar die Mehrheit der Kommission.