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Gross Andreas · Nationalrat · 2014-06-05

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch schnell auf einige Bemerkungen eingehen, vor allem auf zwei Bemerkungen von Herrn Fehr und Herrn Rutz. Sie von der SVP machen es sich zu einfach, wenn Sie glauben, das Auslandschweizergesetz sei ein Lieblingskind von Herrn Lombardi und deshalb hätten wir ihm nachgegeben. Es gibt eine Pflicht, dieses Gesetz zu machen. Herr Rutz, Sie sind Jurist. Fragen Sie einmal Herrn Joder, wie er nach der UBS-Geschichte dafür kämpfte, dass der Bundesrat nicht einfach unbeschränkt ewig geltende Verordnungen nur auf der Basis der Verfassung erlassen darf. Er hat gesagt, solche Verordnungen müssten zeitlich limitiert werden. Das wäre hier nicht sinnvoll, denn der konsularische Schutz sollte nicht eine beschränkte Dauer haben. Wenn er keine beschränkte Dauer hat, braucht aber die entsprechende Verordnung eine gesetzliche Basis. Dafür haben wir gekämpft. Die Konsequenz ist die, dass wir nicht länger solche wichtigen Verordnungen mit einer fragwürdigen rechtlichen Grundlage haben möchten. Das ist der Beweis dafür - das sollten Sie zur Kenntnis nehmen -, dass mehr dahintersteckt als einfach eine Liebhaberei.

Die vorherige Frage von Herrn Rusconi an den Bundesrat betraf auch diesen Aspekt. Wir haben in der Kommission ja festgehalten, dass das Bundesgericht mit dieser Basis Schwierigkeiten hätte, falls es einmal einen Fall gäbe, in dem einer, der vom Bund unterstützt wurde, eine Rechnung bekommt und sich gegen diese Rechnung wehrt. Genau das ist einer der Gründe, weshalb es dieses Gesetz braucht.

Wir bitten Sie, auf den Gesetzentwurf einzutreten.