Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Wir sind in der dritten Runde. Die Einigungskonferenz ist absehbar, da nicht anzunehmen ist, dass wir uns in allen Punkten mit dem Ständerat einigen. Deswegen lohnt sich ein kurzer Blick auf das Ganze: Wir möchten daran erinnern, dass im unbestrittenen Teil oder im bereits bereinigten Teil doch einige Fortschritte erzielt werden konnten. Ich möchte die Deutungshoheit bei der Gesamtwürdigung nicht Herrn Glättli überlassen, sondern für die Kommission sprechen.
Ich möchte daran erinnern, dass wir die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung eingeführt haben, mit den erwähnten Hürden, die Frau Bundesrätin Sommaruga erwähnt hat. Ich möchte daran erinnern, dass wir neu den Begriff der erfolgreichen Integration eingeführt haben, mit Integrationskriterien. Da können wir Herrn Rutz sagen, dass das Einschränkungen sind für die Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte. Das sind klare Leitplanken für die Beurteilung von konkreten Einbürgerungsgesuchen durch die Gerichte. Dann haben wir neu Integrationskriterien eingeführt, unter anderem das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Weiter haben wir vor allem - das ist eigentlich unbeachtet geblieben, aber nicht unwichtig - die Verfahrensabläufe einheitlich geregelt. Das ist eine wesentliche [PAGE 905] administrative Vereinfachung des ganzen Einbürgerungsverfahrens. Schliesslich haben wir auch die Anrechenbarkeit des Verfahrens während der Behandlung eines Asylgesuchs abgeschafft. Die Dauer der Bewilligung N zählt im ganzen Einbürgerungsverfahren nicht mehr.
Wir müssen uns bewusst sein: Wenn das Gesetz am Schluss scheitern sollte, dann wären alle diese Punkte hinfällig, dann gälte eben das geltende Recht, ohne diese Elemente.
Nun zu den beiden Artikeln 9 und 18, um die es im ersten Paket geht: Ich möchte daran erinnern, dass es bei der Frage der Aufenthaltsdauer - zwölf Jahre bisher, acht Jahre gemäss Bundesrat und Ständerat, zehn gemäss unseren bisherigen Beschlüssen - im Gesamtpaket zwar schon nicht um einen Kompromiss gehen mag; Frau Bundesrätin Sommaruga hat diesbezüglich aus ihrer Sicht sicher Recht. Wenn wir aber die Aufenthaltsdauer separat betrachten, dann sehen wir, dass es natürlich ein Kompromiss ist, zwölf, zehn oder acht Jahre. Es ist eine Frage der Betrachtungsweise, ob man das numerisch oder gewichtet beurteilen will. Aber lassen wir das, am Schluss gibt es dann eine Gesamtbeurteilung.
In der letzten Beratung haben wir an unserem Beschluss, zehn Jahre, festgehalten, und zwar mit 111 zu 74 Stimmen. Der Ständerat ist relativ knapp, mit 22 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Linie des Bundesrates gefolgt. Unsere Kommission hat wieder klar, nämlich mit 16 zu 8 Stimmen, beschlossen, an den zehn Jahren festzuhalten. Aus meiner Sicht ist es nicht mehr nötig, eine breite Diskussion zu führen. Ich möchte einfach erwähnen, dass Ihnen unsere Kommission mit dem Stimmenverhältnis von zwei zu eins beantragt, an unserem Beschluss, zehn Jahre, festzuhalten.
Bei der Frage der doppelten Anrechenbarkeit der Aufenthaltsdauer haben wir uns insofern geeinigt, als wir grundsätzlich die doppelte Anrechenbarkeit unterstützen. Die Differenz besteht jetzt bei der Frage, ob wir die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr oder jene zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr doppelt anrechnen wollen. Die Kommission ist mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung der Auffassung, dass wir der neuen Variante folgen, das heisst die doppelte Anrechnung zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr zulassen sollten. Denn bereits im Alter von fünf Jahren setzt die Integration ein - und nicht erst ab dem 10. Lebensjahr. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung schlagen wir Ihnen also vor, an unserer Fassung festzuhalten und nicht dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zu folgen, die am geltenden Recht festhalten wollen. Das geltende Recht sieht die doppelte Anrechenbarkeit zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr vor.
Zur Mindestaufenthaltsdauer: Heute haben wir da keine Vorschriften. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass wir eine maximale Mindestaufenthaltsdauer von drei Jahren vorschreiben sollten. Ursprünglich waren wir der Meinung, dass wir eine Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren festlegen sollten - das in Anbetracht der kantonalen Vielfalt. Der Beschluss wurde in unserem Rat in der zweiten Runde mit 110 zu 78 Stimmen gefasst. Anschliessend beschloss der Ständerat mit 22 zu 18 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen und drei Jahre als maximale Mindestaufenthaltsdauer vorzusehen.
Wir machen jetzt einen Kompromissvorschlag - der Entscheid in der Kommission wurde mit 17 zu 7 Stimmen gefällt -, indem wir eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren festlegen möchten. Hier darf man daran erinnern, dass einige Kantone schon die zweijährige Frist kennen, nämlich der Kanton Bern - wobei Ausnahmen möglich sind -, der Kanton Genf, der Kanton Jura und der Kanton Schaffhausen. Diese Kantone würden also mit unserer bisherigen Fassung gezwungen, ihre Mindestaufenthaltsdauer um ein Jahr anzuheben. Mit dem neuesten Vorschlag, wie Sie ihn auf der Fahne finden, wären diese Kantone nicht mehr gezwungen, ihre Mindestaufenthaltsdauer zu erhöhen.
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragen wir Ihnen, diese neue Fassung zu unterstützen und eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorzusehen.