Engelberger Eduard · Nationalrat · 2001-10-02
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Beim neuen Parlamentsgesetz geht es, wie von den Kommissionssprechern erwähnt, um die Umsetzung von Bestimmungen der neuen Bundesverfassung auf Gesetzesebene. Das Parlamentsgesetz ist eine Feinarbeit, aber auch eine Fleissarbeit der Staatspolitischen Kommission, im Wissen, dass das keine eigentliche Parlamentsreform ist und sein kann. Denn in der neuen Bundesverfassung wurden nach langer Diskussion lediglich die Kompetenzen und Aufgaben des Parlaments präzisiert, strittige Fragen geklärt, die Rechte des Parlaments damit gefestigt. Damit wurde auch das Ziel der Bundesverfassung, die verfassungsmässigen Handlungsspielräume des Parlaments nicht einzuschränken, sondern zu öffnen, erreicht. Auf dieser Grundlage wurde die Arbeit in der Kommission aufgenommen und konzeptionell weitestgehend aufgrund der Bundesverfassung umgesetzt.
Die FDP-Fraktion ist somit für Eintreten auf das Parlamentsgesetz. Wir unterstützen grundsätzlich die verbesserte Definition der Grundrechte und der Informationsrechte des einzelnen Ratsmitglieds, die Änderungen beim Verfahren der Parlamentarischen Initiative und die Stärkung der Motion als effizienteres Instrument der Parlamentarier. Dazu kommen die erweiterten Mitwirkungsrechte in den beiden Bereichen Aussenpolitik und wichtige Planungen wie auch die Möglichkeit der Überprüfung der Wirksamkeit von Erlassen der Bundesversammlung, wobei die Kommission nach Artikel 27 mit dem Titel "Oberaufsicht" mit Artikel 27a - der zwar keinen direkten Bezug zu Artikel 44 hat - dem Bundesrat weitestgehend entgegengekommen ist.
Im Übrigen hat uns in der Stellungnahme des Bundesrates seine so strikte ablehnende, in gewissen Fragen vielleicht oft auch kleinliche Haltung überrascht. Das Ziel der Bundesverfassung war bestimmt auch, das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung in einen guten Einklang zu bringen. Die Kommission ist sich schon auch bewusst, dass es schlussendlich um ein Geben und Nehmen geht. Darum ist, Frau Bundeskanzlerin, für die Stellungnahme des Bundesrates auch ein gewisses Verständnis vorhanden.
Wir werden unsere Stellungnahmen zu einzelnen Kapiteln und Artikeln wie etwa den Informationsrechten, den Unvereinbarkeiten, der Offenlegungspflicht und einzelnen Anträgen des Bundesrates während der Beratung abgeben. Im Übrigen unterstützen wir vor allem die Anträge der Mehrheit der Kommission, wie sie in der Fahne formuliert sind, und lehnen alle bis jetzt vorliegenden Einzelanträge ab.
Abschliessend beantrage ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Wir erachten sie grundsätzlich als gut und weitgehend ausgereift und für die Arbeit und die Zukunft des Parlamentes dringend notwendig.