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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-04

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-04

Wortprotokoll

Die Motion Steiert, die der Nationalrat angenommen hat und die der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, möchte eine Verbesserung der Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten erreichen. Es geht um die Regelung der Vergütung von Medikamenten, die entweder nicht auf der Spezialitätenliste sind oder ausserhalb der Indikationen gebraucht werden oder die gar nicht in der Schweiz zugelassen sind, also sogenannte Off-Label-Use-Produkte.

Seit 2011 gibt es, gestützt auf die bundesgerichtliche Praxis, eine entsprechende Regelung in den Artikeln 71a und 71b der Verordnung über die Krankenversicherung, aber diese Regelung weist noch Mängel auf. Auf der einen Seite wurden diese Mängel im Rahmen einer Studie der Krebsliga Schweiz erhoben, und auf der anderen Seite hat auch das Bundesamt für Gesundheit entsprechende Untersuchungen durchgeführt und im Verlaufe der letzten Tage auch kommuniziert.

Das Problem ist, dass heute die Übernahme der Kosten sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Es kommt darauf an, wo man wohnt und bei welcher Versicherung man untergebracht ist. Individuelle Faktoren werden ebenfalls berücksichtigt. Die Resultate der Studie der Krebsliga sind in weiten Teilen kongruent mit den Resultaten der Studie des Bundesamtes für Gesundheit.

Am 27. Mai 2013 hat Infras Lösungsansätze vorgeschlagen. Auf der einen Seite sollte das Nutzenbewertungsverfahren vereinheitlicht werden. Das heisst, es sollte verhindert werden, dass gleiche Massnahmen in der Nutzenbewertung unterschiedlich beurteilt werden, die Nutzenbewertung sollte standardisiert werden und dementsprechend eine grössere Rechtssicherheit entstehen. Auf der anderen Seite hat man auch versucht, eine Regelung zu finden, um die Vergütung zu vereinheitlichen, damit schweizweit die gleichen Regeln gelten.

Das Bundesamt hat in seiner Studie auch noch festgestellt, dass es bei der Informationstätigkeit ein Verbesserungspotenzial gibt. Bei der Gesuchseinreichung sollten die gleichen Berichtspunkte berücksichtigt werden, damit man auch den zeitlichen Faktor besser in den Griff bekommen kann.

Die Lösung gemäss dem Beispiel, welches in der Motion dargelegt wurde, wird nicht als zielführend erachtet - auch von der Kommission nicht. Doch weil es eben nur als Beispiel genannt wird und der Bundesrat bereit ist, im Rahmen seiner weiteren Tätigkeiten andere verbesserte Finanzierungssysteme zu suchen, beantragen wir Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.