preparatory:AB 149839
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-04
Wortprotokoll
Die Kommission schlägt hier einstimmig vor, an diesem Zusatz, also an Absatz 3, festzuhalten. Die schweizerische Kosmetikindustrie hat schon seit Jahren darauf verzichtet, mit Tierversuchen zu arbeiten. Es ist seit dem 11. März 2013 auch verboten, kosmetische Produkte im EU-Raum auf den Markt zu bringen, bei denen Tierversuche angewendet worden sind. Sie sehen: Die Industrie arbeitet schon lange mit diesen Auflagen. Absatz 3 ist also nur ein Nachvollzug anderer Regelungen, um den Handel einfacher zu gestalten. Deshalb hat die Kommission hier Festhalten beschlossen.