Janiak Claude · Ständerat · 2014-03-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-04
Wortprotokoll
Ich spreche als Präsident der Subkommission EDA/VBS.
Die im Dezember 2010 von der Zentralen Ausgleichsstelle festgestellten Unregelmässigkeiten bei den freiwilligen Militärdienstleistungen und beim entsprechenden [PAGE 38] Erwerbsersatz beschäftigten die GPK des Ständerates seit 2011. Das VBS und das EDI führten dazu verschiedene interne Untersuchungen zur Klärung der Situation durch. Wir begleiteten diese Untersuchungen unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht, insbesondere um beurteilen zu können, ob noch weitere Massnahmen getroffen werden müssen, um solche Vorkommnisse künftig verhindern zu können. Die Arbeiten wurden im ersten Halbjahr 2013 abgeschlossen. Wir hielten die Schlussfolgerungen in einem Bericht vom 28. Juni fest; der Bericht ist am 1. Juli 2013 veröffentlicht worden.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der von der Verwaltung durchgeführten Untersuchungen haben wir in unserem Bericht festgestellt, dass die Militärverwaltung über Jahre hinweg in grossem Masse freiwillige Militärdienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen hat, um zulasten der Erwerbsersatzordnung (EO) Personalkosten einzusparen. Im Dezember 2011 erstattete der Bereich Verteidigung des VBS dem Bundesamt für Sozialversicherungen 4 Millionen Franken als Entschädigung für zu Unrecht bezogene Vergütungen. Die Höhe dieser Zahlung war - gestützt auf die Schlussfolgerung der Administrativuntersuchung, welche von einem externen Untersuchungsbeauftragten im Auftrage des VBS durchgeführt worden war - von den beiden Departementen gemeinsam festgelegt worden.
Die GPK des Ständerates hielt fest, dass aufgrund der Schlussfolgerungen dieser Administrativuntersuchung bereits langfristig wirksame Verbesserungsmassnahmen getroffen worden sind. Dazu zählt insbesondere die Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht. Mit dieser Revision, die seit dem 1. Juli 2012 in Kraft ist, wurden die Bedingungen für die Zulassung zu einer freiwilligen Militärdienstleistung sowie deren Höchstdauer präzisiert.
Im Weiteren begrüssten wir, dass sich der Bereich Verteidigung und das BSV in einer ergänzenden Untersuchung mit den Problembereichen befasst haben, auf welche die Administrativuntersuchung nicht näher eingegangen war, insbesondere mit der Finanzierung via EO von Tätigkeiten der Armee, die vorab der Sportförderung dienen. Wir nahmen zur Kenntnis, dass sich das VBS und das EDI aufgrund der Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung darauf geeinigt hatten, dass der Bereich Verteidigung dem BSV einen weiteren Pauschalbetrag zur Schadensregulierung überweise. Trotz dieser positiven Erkenntnisse mussten wir aber auch festhalten, dass die extensive Inanspruchnahme von freiwilligen Militärdienstleistungen offensichtlich in grossem Masse und über mehrere Jahre hinweg praktiziert worden war, ohne dass sich eine Aufsichtsinstanz eingeschaltet hätte oder die oberen Führungsstellen der Armee oder des VBS eingeschritten wären. Nach Auffassung der GPK offenbart dies erhebliche Führungsmängel.
Erstens hätten die Führungsorgane dafür sorgen müssen, dass die ihren Diensten übertragenen Aufgaben korrekt hätten erfüllt werden können und dabei die vom Parlament beschlossenen Personaleinsparungen berücksichtigt worden wären, indem sie nötigenfalls die betroffenen Aufgaben priorisiert oder auf einige davon gar verzichtet hätten. Zweitens wäre es ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, dass von den freiwilligen Militärdienstleistungen vorschriftsgemäss Gebrauch gemacht wurde und zum Vermeiden von Missbräuchen wirksame Kontrollmechanismen eingesetzt wurden.
Zu den weiteren Problemen, auf welche der Bericht der GPK eingeht, gehören insbesondere die in der Administrativuntersuchung aufgezeigten schwerwiegenden Defizite bei der Datenqualität sowie der Umstand, dass in Bezug auf die Inanspruchnahme der EO zur Finanzierung von Tätigkeiten der Armee, die vorab der Sportförderung dienen, noch verschiedene Punkte geklärt werden müssen.
Wir gelangten deshalb zum Schluss, dass trotz der Verbesserungsmassnahmen, die in dieser Sache bereits getroffen worden sind, zusätzliche Massnahmen nötig sind, damit weitere Unregelmässigkeiten solchen Ausmasses in Zukunft verhindert werden können. Insbesondere erwartet die GPK vom Bundesrat, dass er das Aufsichtssystem im Bereich der freiwilligen Militärdienstleistungen eingehend überprüft. Ebenso muss er dafür sorgen, dass die Departemente ihre Massnahmen fortführen und so sicherstellen, dass sie in Zukunft über verlässliche Daten verfügen, anhand derer sich allfällige Unregelmässigkeiten frühzeitig erkennen lassen. Schliesslich soll der Bundesrat auch überprüfen, ob es sachgerecht ist, weiterhin EO-Entschädigungen für Tätigkeiten der Armee zu bezahlen, die vorab der Sportförderung dienen.
Der Bundesrat hat inzwischen zu den Empfehlungen Stellung genommen, und die zuständige Subkommission - die ich präsidiere - hat bereits in diesem Jahr wiederum diesen Bericht des Bundesrates behandelt. Sie ist noch nicht mit allen Antworten zufrieden, die sie bekommen hat. Die Subkommission wird bei diesem Thema also weiterhin am Ball bleiben.
Noch kurz etwas zum Thema Libyen-Krise: Hier haben wir im letzten Jahr die Nachkontrolle durchgeführt. Sie erinnern sich: Ende Dezember 2010 leiteten wir den entsprechenden Bericht über das Verhalten der Bundesbehörden während der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen an den Bundesrat. Dieser Bericht stützte sich auf die Ergebnisse der Arbeiten der zuständigen Subkommission der GPK, also der Subkommission EDA/VBS, sowie der GPDel, welche verschiedene Empfehlungen verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet hatten. Wir prüften letztes Jahr, wie gesagt, zuerst einmal die Stellungnahme des Bundesrates zu diesen Empfehlungen. Anschliessend übernahmen wir dann die Nachkontrolle. Der Bundesrat hatte dargelegt, was er alles umgesetzt hatte. In der gemeinsamen Antwort, welche die GPK und die GPDel dem Bundesrat im August zukommen liessen, hielten wir fest, dass wir an sich froh seien, dass viele Empfehlungen umgesetzt worden seien oder sich in der Phase ihrer Umsetzung befänden. Wir hielten fest, wir seien uns bewusst, dass die effektive Umsetzung mehrerer dieser Empfehlungen und insbesondere der Empfehlung zur Führung durch den Bundesrat nur anhand konkreter Fälle erfolgen könne. Wir betonten in diesem Schreiben, dass der Bundesrat sich in verschiedenen Punkten noch eingehender mit dem Ganzen befassen sollte. Zu diesen Punkten zählt die GPK insbesondere die Empfehlung, mit welcher sie den Bundesrat auffordert, bei grösseren aussenpolitischen Krisen künftig als Kollegium eine Strategie - Ziele, Mittel und wenn möglich auch Zeitpläne - festzulegen.
In seinem Bericht vom 8. Mai 2013 hielt der Bundesrat fest, er habe verschiedene Instrumente neu geschaffen oder angepasst, um aussenpolitische Krisen besser antizipieren und bewältigen zu können. Er erwähnt in diesem Zusammenhang namentlich die Kerngruppe Sicherheit, in welcher die Staatssekretärin bzw. der Staatssekretär des EDA sowie die Direktorin bzw. der Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes und des Bundesamtes für Polizei Einsitz nehmen und die sicherheitspolitische Lage zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates beurteilen.
Die Kommission ist überzeugt, dass es sich bei den Punkten, die wir in diesen Empfehlungen angesprochen haben, um zentrale Aspekte handelt, wenn es darum geht, Krisen künftig bestmöglich bewältigen zu können. Wir haben deshalb den Bundesrat aufgefordert, sich noch eingehender mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Nach der Prüfung des Berichtes des Bundesrates vom 8. Mai 2013 hat die GPK aber trotzdem beschlossen, die Nachkontrolle abzuschliessen und sich im Rahmen ihrer regulären Oberaufsicht zu einem späteren Zeitpunkt über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren zu lassen.