Niederberger Paul · Ständerat · 2014-03-04
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-04
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Sie beaufsichtigt den zivilen Nachrichtendienst des Bundes (NDB), welcher für den Staatsschutz, also den Inlandnachrichtendienst, und den Auslandnachrichtendienst zuständig ist. Hinzu kommen Kontrollen beim militärischen Nachrichtendienst. Ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht sind die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes. Bei der Kontrolltätigkeit liegen die Schwerpunkte auf Feststellungen der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Insbesondere wird kontrolliert, wie der Bundesrat seine Aufsicht wahrnimmt. Letztlich trägt der Bundesrat die Verantwortung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste. Diese Kontrolltätigkeit macht den Grossteil der Arbeit der GPDel aus.
In den Fällen, in denen die GPDel auf Sachverhalte stösst, die grundlegende Probleme oder Fragen betreffen, greift sie, wie die Geschäftsprüfungskommission, zum Mittel der formellen Inspektion. Dies geschah zur Informatiksicherheit im Nachrichtendienst, mehr dazu später ganz kurz.
Die Enthüllungen von Edward Snowden zur NSA haben die Öffentlichkeit stark beschäftigt. Die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen dem NDB und der NSA weckte ein erhöhtes Interesse der Medien an der Arbeit der Delegation. Das veranlasste die GPDel, am 9. Dezember 2013 verschiedene Verantwortliche zu einem Hintergrundgespräch einzuladen. Jedes Mitglied orientierte über einen speziellen Bereich, über die Arbeitsweise der parlamentarischen Oberaufsicht in den Geheimbereichen. Von den Journalisten wurden verschiedene Fragen gestellt. Für die Öffentlichkeit scheint mir in diesem Zusammenhang wichtig, dass der Quellenschutz immer gewahrt bleibt, das heisst, es bleibt geheim, woher Informationen kommen.
Die GPDel hat im Bereich der Beobachtungsliste folgendermassen interveniert: Die neuen Bestimmungen zur Beobachtungsliste traten am 16. Juli 2012 in Kraft. In der Folge stellte die GPDel fest, dass verschiedene Organisationen und Gruppierungen, die weiterhin auf der Terrorismusliste der EU geführt werden, fehlten. Sie empfahl dem Vorsteher des VBS, abklären zu lassen, wie der neue Artikel 11 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf die Verwaltung, den Bundesrat und die parlamentarische Oberaufsicht anzuwenden sei. Das Bundesamt für Justiz hat diese Überprüfung übernommen und in seinem Gutachten vom 5. April 2013 Klarheit geschaffen.
Interveniert haben wir auch bei der Qualitätssicherung von nicht veröffentlichten Rechtstexten. Erlasse und völkerrechtliche Verträge können zum Schutz der inneren und äusseren Sicherheit geheim gehalten werden. Die GPDel muss jedes Jahr über Titel und Inhalt nichtpublizierter Rechtstexte orientiert werden. Der Oberaufsicht geht es dabei darum, darüber zu wachen, dass die Verwaltung bei nichtpublizierten Rechtstexten die gleiche Qualität wie beim veröffentlichten Recht gewährleisten kann. In den letzten Jahren musste die GPDel feststellen, dass beim bisherigen Verfahren eine verlässliche Qualitätskontrolle nicht gewährleistet ist. Darauf hin hat die GPDel den Bundesrat angeregt, das heutige Verfahren daraufhin zu überprüfen, wie das zuständige Departement und die Bundeskanzlei eine systematische Qualitätssicherung für das nichtpublizierte Recht sicherstellen können.
Zu der von der GPDel angeregten Sammelstelle für Rechtstexte, die nicht veröffentlicht werden, erhielten wir einen negativen Entscheid. Aus verschiedenen praktischen Überlegungen und aus Gründen des Informationsschutzes sei eine zentrale Sammelstelle, so hiess es, zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Der Bundesrat entschied aber Mitte 2013, dass zu diesen Erlassen künftig zwingend eine vertrauliche Ämterkonsultation durchgeführt wird und dass eine Kontrolle durch die Sprachdienste sowie den Rechtsdienst der Bundeskanzlei erfolgen muss.
Dann haben wir im Berichtsjahr 2013 die Nachkontrolle zur Isis-Inspektion abgeschlossen. Als Folge der Datenschutzkontrollen, die nach der Inspektion der GPDel durchgeführt werden mussten, hat sich die Zahl der in Isis registrierten Personen und Drittpersonen um vier Fünftel verringert. Nach wiederholter Kritik durch die GPDel hat das VBS nun beschlossen, dass Informationen, die in der Staatsschutzdatenbank gelöscht werden müssen, nicht zur weiteren Aufbewahrung in die Verwaltungsdatenbank verschoben werden dürfen. Die GPDel achtet darauf, dass die Isis-Daten allen rechtlichen Vorgaben entsprechen, bevor sie ins Nachfolgesystem von Isis migriert werden dürfen.
Aufgrund der Isis-Inspektion musste der NDB das Fotopassprogramm anpassen, insbesondere sollte sein Zweck auf die Abwehr von Spionage und Proliferation eingeschränkt werden. Die GPDel bemängelte jedoch, dass das Programm auch in seiner Neuauflage bezüglich Verhältnis von Aufwand und Ertrag keine befriedigenden Resultate erbringen konnte. Inzwischen teilt das VBS die Einschätzung der GPDel und lässt noch abklären, wie mit einer weiteren Neuauflage die Effizienz des Programms verbessert werden könnte.
Wie ich bereits erwähnt habe, hat die GPDel eine Inspektion zur Informatiksicherheit im Nachrichtendienst des Bundes durchgeführt. Ich verweise diesbezüglich auf die veröffentlichte Zusammenfassung vom 30. August 2013, wie sie von den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte verabschiedet wurde.
Die GPDel gab insgesamt elf Empfehlungen ab. Gemäss seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2013 ist der Bundesrat im Wesentlichen mit den Empfehlungen einverstanden. Die Nachkontrolle läuft nun anhand der Empfehlungen der GPDel.