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Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-03-04

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-04

Wortprotokoll

Die Motion Büchler Jakob beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass bei der Berechnung des Invaliditätsgrades von Landwirten als Invalideneinkommen das durchschnittliche Einkommen innerhalb des Bauernstandes berücksichtigt wird. Es sei zu gewährleisten, heisst es, dass ein teilinvalider Landwirt zusammen mit der IV-Rente ein angemessenes Einkommen erzielen könne, um so den Betrieb weiterführen zu können, bis die nächste Generation die Betriebsführung übernehmen könne.

Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf ist eines der primären Ziele der Invalidenversicherung. Die Begründung einer Rente infolge einer vollständigen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit sollte so weit als möglich verhindert werden und darf erst dann als Element der Invalidenversicherung zum Tragen kommen, wenn der vollständige oder teilweise Verbleib in der Berufswelt nicht mehr möglich ist. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Unselbstständigerwerbende als auch für Selbstständigerwerbende, seien es Landwirte oder Gewerbetreibende in einem anderen Berufszweig.

Die SGK hat die Motion an ihrer Sitzung vom 12. Februar eingehend beraten und sich dabei am Grundsatz orientiert, dass die Invalidenversicherung als Ziel den Erhalt der Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf verfolgt. Es können verschiedene Massnahmen angeboten werden, zum Beispiel Hilfsmittel, zinslose oder selbstamortisierende Darlehen oder auch Kapitalhilfen, damit - das gilt insbesondere für Landwirte - Anschaffungen und Investitionen im Betrieb getätigt werden können. Diese Kapitalhilfen, begleitet von Betriebsberatungen, sind Bestandteile möglicher Leistungen aus der Invalidenversicherung, unabhängig davon, welchem Berufszweig der Betroffene als Selbstständigerwerbender angehört. Sollte es trotz allen integrativen Bemühungen und trotz den getroffenen Massnahmen zu einer Berentung kommen, wird eine individuelle Berechnung auf der Basis des effektiv erlittenen Einkommensverlustes und nicht auf der Basis eines durchschnittlichen Berufseinkommens vorgenommen, zumal es in der Landwirtschaft, wie bei anderen selbstständig ausgeführten Berufen, auch bei der Berechnung nach einem hypothetischen Durchschnittseinkommen zu grossen Ungerechtigkeiten kommen könnte. Das Durchschnittseinkommen könnte zu hoch sein, aber allenfalls auch zu tief.

Für die Kommission ist es deshalb zentral, dass weiterhin nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der individuellen Rentenberechnung verfahren wird. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für sie kein Bedarf, die Invalidenversicherung zugunsten einer oder mehrerer Berufsgruppen zu revidieren oder gar systemisch zu verändern.

Ich beantrage Ihnen deshalb namens der einstimmigen vorberatenden Kommission, die vorliegende Motion Büchler Jakob abzulehnen.