Hardegger Thomas · Nationalrat · 2013-12-05
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-05
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen unter dem Titel "Änderung bisherigen Rechts" eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes. Artikel 9 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes definiert heute das höchstzulässige Gewicht und die Höchstlänge für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen. Die maximale Höhe und Breite der Fahrzeuge hingegen sind in einer Verordnung festgeschrieben. Die Minderheit beantragt Ihnen, Ausmasse und Gewicht im Gesetz zu regeln, also auch die maximale Höhe und Breite, mit den gleichen Werten, wie sie in der Verordnung aufgeführt sind. An sich ist es ja auch gesetzessystematisch sinnvoll, wenn alle Masse auf gleicher Stufe geregelt sind.
Wichtig ist für uns, dass im Gesetz festgelegt wird, dass die Ausbauten, die jetzt gemacht werden, nachhaltig gesichert sind und dass die Schweiz nicht gezwungen werden kann, die Verordnung anzupassen, wenn die EU eine Änderung ihrer Richtlinie bezüglich der Ausmasse ihrer Lastwagen beschliesst. Wir bauen diesen Korridor aus, weil sich der Markt im Interesse der Privatwirtschaft weiterentwickelt, und weil die Höhe der Fahrzeuge zugenommen hat. Es ist unschwer abzusehen, dass diese Entwicklung so weitergeht, dass die Ausmasse auch künftig zur Zunahme tendieren: länger, höher, breiter.
Der Bundesrat sagt zwar, im Moment wären keine derartigen Bestrebungen im Gange. Das stimmt wohl für die Schweiz und für heute. Die Entwicklung zeigt aber, dass in der EU ein grosser Druck besteht, grosse Lastwagen, die sogenannten Gigaliner, zuzulassen. In Schweden und Finnland zirkulieren solche Gigaliner bereits. In den Niederlanden, Dänemark, Belgien und Deutschland werden bereits Versuchsfahrten durchgeführt. In Schweden testet man sogar Lastwagen mit einem Gewicht von 90 Tonnen und [PAGE 2027] 30 Metern Länge. Auch wenn in diesen Staaten Widerstand gegen die Zulassung von Gigalinern besteht, die Tendenz, dass diese auf ausgewählten Routen zugelassen werden, ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Druck aus der EU besteht also, und hier gilt es vorzubeugen und deutlich zu machen, dass dies für die Schweiz auch in Zukunft nicht infrage kommt. Eine Studie für Deutschland rechnet vor, dass etwa 56 Prozent der verlagerten Gütermenge wieder zurück auf die Strasse finden würde, wenn diese Gigaliner zugelassen würden. Eine solche Auswirkung wäre auch für die Schweiz zu befürchten, wenn auf der Strecke Basel-Chiasso plötzlich Gigaliner verkehren würden.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, als präventive Massnahme und deutliches Signal.