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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-03

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Der Antrag Bühlmann hat in der Kommission nicht diskutiert werden können. Ich möchte aber trotzdem ein paar wenige grundsätzliche Bemerkungen machen.

1. Die Vertretung der Fraktionen in den Kommissionen bemisst sich gemäss Artikel 43 Absatz 3 nach der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien im Bundesrat vertreten sind oder nicht. Damit greift also das Argument, das Frau Bühlmann hier gebracht hat, ins Leere.

2. Eben weil nach der Stärke der Fraktionen gemessen wird, sind kleine Fraktionen in Subkommissionen nicht vertreten.

3. Mit dem Antrag Bühlmann würden gerade kleine Fraktionen eine Sitzgarantie in Subkommissionen erhalten. Sie würden dann entgegen dem demokratischen Prinzip privilegiert.

Dabei bleibt beim Antrag unklar, ob diese Sitzgarantie für alle kleinen Fraktionen zusammen gelten sollte oder nur einzeln, d. h., jede kleine Fraktion hätte dann einzeln Anspruch auf einen Sitz. Wenn der Antrag für jede kleine Fraktion einzeln gilt, dürften in Zukunft Subkommissionen nur mit mindestens sieben Mitgliedern besetzt werden, da es zurzeit sieben Fraktionen gibt. Aber damit wäre die Subkommission nicht nach der Stärke der Fraktionen besetzt. Das wäre wieder ein neuer demokratischer Fauxpas.

[PAGE 1344] Aus der Sicht der Kommission bitte ich Sie, den Antrag Bühlmann abzulehnen.

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