Kessler Margrit · Nationalrat · 2013-12-04
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2013-12-04
Wortprotokoll
Die Grünliberalen wollen auf das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz eintreten. In der Schweiz sind 8,1 Millionen Menschen in der obligatorischen Krankenversicherung versichert. Sechzig Krankenkassen bieten die obligatorische Krankenpflegeversicherung an und verwalten zusammen 25 Milliarden Franken pro Jahr. Den Krankenversicherern werden also hohe Geldsummen anvertraut, dennoch existiert bis heute kein griffiges Aufsichtsgesetz. Im Gegensatz dazu unterstehen etwa die Privatversicherer der Aufsicht der Finma.
Das BAG kann eine kompetente Aufsicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht gewährleisten, weil es das Personal dazu nicht zur Verfügung hat, und das KVG lässt eine Delegation an eine fachkompetente Aufsicht nicht zu. So liess man seit der Einführung des KVG 1996 die Krankenkassen gewähren. Es fehlt bei den Verfahren der Prämienfestsetzung und der Prämiengenehmigung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zunehmend an Transparenz. Auch sind die Geldflüsse in die Reserven und in die Rückstellungen oft undurchsichtig. Zudem lässt das KVG die Aufsicht über die Bildung eines gebundenen Vermögens nicht zu, das es den Krankenkassen erlaubt, ihren finanziellen Verpflichtungen im folgenden Jahr nachzukommen. So kam es wiederholt zur Insolvenz von Krankenkassen. In verschiedenen Kantonen wurden viele Jahre lang ungleiche Reserven geäufnet, sodass über die Jahre hinweg durch zu viel oder zu wenig bezahlte Prämien eine Differenz in Milliardenhöhe entstand. Zwar wurde eine Verteilung ausgehandelt, es ist aber nicht möglich, diese Gelder fair zu verteilen und allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.
Es gilt jetzt, eine Gesetzesregelung zu finden, die solche Ungerechtigkeiten in Zukunft verunmöglicht. Ein Aufsichtsgesetz erhöht die Transparenz und entspricht damit den Erwartungen der Versicherten. Die Kompetenz der Prämienfestsetzung liegt auch mit dem Aufsichtsgesetz nach wie vor bei den Versicherern, aber der Bund erhält neu die Möglichkeit, die Prämien zurückzuweisen, wenn sie zu hoch oder zu tief berechnet worden sind. Ein Regelungsmechanismus wird in Zukunft allfällige Prämienkorrekturen im Interesse der Versicherten innerhalb von zwei Jahren vornehmen.
Intransparenz der Geldflüsse herrscht bei den Versicherungsgruppen. So haben Versicherte, die sich für ein bestimmtes Produkt anmeldeten, nicht die Police beim gewählten Versicherer erhalten, sondern die Police bei einem anderen Versicherer innerhalb der Gruppe, aber mit deutlich höheren Prämien. Es wird vermutet, dass innerhalb dieser Versicherungsgruppen Risikoselektion ausgeübt wird. Wahrscheinlich erhielten kranke Menschen Policen mit höheren Versicherungsbeiträgen, während gesunde Versicherte Policen mit niedrigen Prämien erhielten. Das KVG sieht keine Gruppenaufsicht vor. Mit dem Aufsichtsgesetz werden die Holdinggesellschaften verpflichtet, gegenüber der Aufsichtsbehörde Auskunft zu geben. Das ist dringend notwendig.
Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, damit die Aufsicht gesetzlich verankert werden kann. Das hat nur Vorteile und kann der Bevölkerung das Vertrauen in die obligatorische Krankenpflegeversicherung zurückgeben.
Zur Rückweisung des Aufsichtsgesetzes an den Bundesrat möchte ich mich wie folgt äussern: Die grosse Mehrheit der grünliberalen Fraktion wird dem Minderheitsantrag Fehr Jacqueline zustimmen und die Rückweisung ablehnen. Ich möchte Ihnen kurz die Gründe hierfür aufzeigen.
Das Aufsichtsrecht ist nicht nur politisch, sondern auch aus Sicht der Bevölkerung dringend notwendig. Unsere [PAGE 2002] Bürgerinnen und Bürger beobachten das Agieren der Krankenkassen zunehmend mit Besorgnis. Es ist wichtig, dass wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Rückhalt geben und ihre Probleme ernst nehmen.
Es ist unbestritten, dass die Aufsicht verbessert und verstärkt werden muss. Und dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. Seit Einführung des KVG haben die Versicherten mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schon viele negative Erfahrungen machen müssen. Diese nehmen stetig zu: Die Krankenkasse Zurzach musste auf Ende 2002 ihre Tätigkeit einstellen; die Krankenkasse KBV ging nach einem Betrugsskandal 2004 in Konkurs; im Januar 2012 wurde für KPT-Verwaltungsräte ein vierjähriges Berufsverbot ausgesprochen; die EGK teilte Ende 2012 eine Prämienerhöhung von 11 Prozent mit, weil sich die Chefs verkalkuliert hatten; im November 2012 meldete die Supra Konkurs an, und auf Aufforderung der Finma musste die Assura die mehr als 70 000 Zusatzversicherten übernehmen. Dass zwischen 1996 und 2011 die Krankenkassen in mehreren Kantonen zu hohe Prämien kassierten und Reserven bildeten, ist für die betroffene Bevölkerung noch das Tüpfelchen auf dem i.
Eine Rückweisung bedeutet eine grosse Differenz zu dem, was der Ständerat beschlossen hat. Wir befürchten, dass das zu einer Verzögerung der Lösung der anstehenden Probleme führt und dass die Behebung der Fehler, die zu falschen Prämien führten, lange hinausgeschoben wird. Ein Teil der Bevölkerung hat jahrelang zu viel, ein Teil der Bevölkerung hat jahrelang zu wenig Prämien bezahlt. Diese Fehler müssen so schnell wie möglich ausgemerzt werden.
Die Kommission findet das vorliegende Gesetz zu umfangreich. Die Grünliberalen bevorzugen schlanke, aber griffige Gesetze. Die Mehrheit der grünliberalen Fraktion bittet die Kommission, das Gesetz zu überarbeiten, diese Herausforderung anzunehmen. Wollen wir das Vertrauen der Bevölkerung in die obligatorische Krankenpflegeversicherung zurückholen, benötigen wir ein griffiges Aufsichtsgesetz, und zwar heute und nicht erst morgen.
Deshalb wird die Mehrheit der grünliberalen Fraktion den Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat nicht unterstützen.