Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-12-04
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-04
Wortprotokoll
Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will die Vorlage zum Aufsichtsgesetz zurückweisen. Vordergründig geht es um die Forderung, die vorgeschlagenen Bestimmungen ins bestehende KVG zu integrieren und auf ein separates Gesetz zu verzichten. Herrn Weibel, der diesen Antrag im Namen der Mehrheit begründet hat, möchte ich sagen, dass ich ihm glaube, dass das tatsächlich seine Absicht ist. Darüber könnte man tatsächlich auch diskutieren.
Aber es geht nicht darum. Es geht nicht um die Frage, ob ein oder zwei Gesetze besser seien. Es geht um den Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes, um die Möglichkeit des Bundes, den Krankenkassen bei der Prämienfestsetzung auf die Finger zu schauen. Es geht um die Frage, ob die Krankenkassen die Grundversicherung als Sozialversicherung oder als klassisches Versicherungsgeschäft betreiben. Die Versicherungslobby will das Gesetz nicht, basta. Sie will ihre heutigen Freiheiten behalten. Das ist legitim, aber sehr gefährlich. Weshalb?
Fragen wir uns zuerst einmal, weshalb der freisinnige Bundesrat Burkhalter als damaliger Gesundheitsminister das Gesetz in Auftrag gegeben hat. Herrn Frehner ist zu sagen, dass es kein Gegenvorschlag zu einer Einheitskasse war. Die Antwort ist eine andere. Herr Bundesrat Burkhalter musste damals tatenlos mit ansehen, wie eine grosse Krankenkasse haarscharf am Zusammenbruch vorbeischrammte. Die Auswirkungen wären so gross gewesen, dass der Insolvenzfonds nicht in der Lage gewesen wäre, die offenen Rechnungen zu begleichen. Herr Burkhalter hatte keine Interventionsmöglichkeiten. Wir hatten damals wohl mehr Glück als Verstand.
Fragen wir uns zudem, weshalb wir uns seit Monaten mit einem anderen sehr unangenehmen Gesetz herumschlagen müssen, nämlich dem Versuch, die seit 1996 zu viel und zu wenig bezahlten Prämien zwischen den Kantonen auszugleichen. Die Antwort ist die folgende: Der Bundesrat hat ohne das vorliegende Aufsichtsgesetz keine rechtliche Möglichkeit, tiefere Prämien durchzusetzen; er hat das in der Antwort auf die Interpellation Regazzi 13.3944 vor zwei Wochen nochmals ausgeführt. Damit kann künftig nicht verhindert werden, dass wir wieder ins gleiche Schlamassel geraten, aus dem wir uns gerade herauszubewegen versuchen.
Wie sieht die Aufsicht heute aus, was kann das BAG, und was kann es nicht? Rund zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAG stehen starken Hausanwälten der Krankenkassen, insbesondere der grossen, gegenüber, wenn es um die Genehmigung von 300 000 Prämien geht. Das ist mal die Ausgangslage.
Aber nicht nur personelle Ressourcen fehlen, es fehlen auch die rechtlichen Grundlagen für folgende Aufsichtsaufgaben: Dem Bund sind bei der Prämienfestsetzung die Hände gebunden. Der Bund kann die Kassen nicht dazu anhalten, tiefere Prämien festzulegen, als eingegeben werden. Der Bund kann keine Anforderungen betreffend Know-how oder Unbescholtenheit von Personen stellen, welche die Krankenkassen führen. Der Bund kann die Geldflüsse in Unternehmensgruppen nicht kontrollieren und damit weder die Solvenz prüfen noch nachvollziehen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Bund kann keine Vorgaben zum Risikomanagement machen. Und dort, in den wenigen Bereichen, wo er handeln kann, hat er ein sehr bescheidenes Drohpotenzial. Er kann maximal 5000 Franken Busse aussprechen - nicht gerade abschreckend in einem Milliardenmarkt.
Die Krankenkassen sind beauftragt, im Rahmen des KVG die obligatorische Grundversicherung durchzuführen. Die Grundversicherung ist eine Sozialversicherung. Sie setzt im Jahr mehr als 25 Milliarden Franken um. Es kann doch nicht sein, dass dieser Sozialversicherungsbereich weniger gut beaufsichtigt ist als das private Zusatzversicherungsgeschäft. Es kann doch nicht sein, dass wir nicht sicherstellen können, dass jene, die diese enormen Summen verwalten, minimalen fachlichen Anforderungen genügen. Es kann doch nicht sein, dass wir keine Massnahmen treffen, um Skandale wie bei der Assura und der EGK künftig zu vermeiden.
Was sind die Folgen einer Rückweisung der Vorlage? Wir nehmen erstens unsere Verantwortung nicht wahr, das Nötige vorzukehren, um die obligatorisch bezahlten Prämien zugunsten der Versicherten optimal zu schützen. Wir können zweitens nicht verhindern, dass Vermögenswerte zwischen den Tochtergesellschaften verschoben werden und dass damit der Risikoselektion Vorschub geleistet wird. Wir können drittens nicht verhindern, dass künftig erneut in gewissen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig Prämien bezahlt werden.
Deshalb ist damit zu rechnen, dass der Ständerat nach einer Rückweisung der Vorlage auch die Vorlage zum Prämienausgleich stoppt. Das heisst, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen aus dem Tessin, aus dem Kanton Genf, aus der Waadt, aus den Kantonen Zürich, Zug, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Thurgau: Das Risiko ist hoch, dass die Versicherten in Ihren Kantonen noch länger auf die Rückzahlung warten müssen. Daran ändert auch die angestrebte Entkoppelung der beiden Projekte nichts.
Lassen Sie sich nicht Sand in die Augen streuen! Hand aufs Herz: Glauben Sie auch nur eine Sekunde, dass der Ständerat Ja sagt zu einem Kompromiss für die Vergangenheit, wenn er keine Lösung für die Zukunft hat? Und können wir das? Wer nicht mit dem Feuer spielen will, wer Ja sagt zum [PAGE 2001] Sozialversicherungsprinzip, wer das Problem des Prämienausgleichs lösen will, wer auf der Seite der Versicherten und nicht auf der Seite der Versicherer steht, sagt Nein zu dieser Rückweisung. Ganz besonders gilt das für die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone - ich zähle sie nochmals auf - Tessin, Genf, Waadt, Zürich, Zug, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Thurgau.