Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-12-04

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-04

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion hat den Risikoausgleich bereits bei der Managed-Care-Vorlage unterstützt. Wir werden das auch heute tun und deshalb auf die Vorlage eintreten. Eine Verbesserung des Risikoausgleichs ist nicht wettbewerbsfeindlich, im Gegenteil: Es braucht einen guten Risikoausgleich, um sowohl aufseiten der Krankenversicherer wie auch aufseiten der Leistungserbringer einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Wieso ist der Risikoausgleich nicht ein Verhinderer von Wettbewerb, sondern eine Voraussetzung dafür? Mit dem Obligatorium der Krankenversicherung und der Einheitsprämie pro Region und Kanton besteht richtigerweise eine starke Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie zwischen Jungen und Alten, weil ältere Menschen in der Regel mehr Gesundheitsleistungen beanspruchen müssen als junge. Die Prämien hingegen werden nicht risikobasiert berechnet, sondern sind für alle Versicherten bei einem Krankenversicherer der gleichen Region gleich. Die Risiken im Gesundheitswesen sind aber sehr stark konzentriert: 10 Prozent der Versicherten verursachen über 70 Prozent der Gesundheitskosten. Das von jüngeren zu älteren Versicherten umverteilte Bruttovolumen lag im letzten Jahr bei über 7 Milliarden Franken; das Nettovolumen - d. h. der Betrag, der von Versicherern, die einen Risikoausgleich zahlen, an Versicherer umverteilt wird, die einen Ausgleich empfangen - betrug gut 1,5 Milliarden Franken. Ohne Risikoausgleich oder, besser gesagt, ohne Risikostrukturausgleich - es geht nämlich nicht um einen Kostenausgleich, sondern um einen Ausgleich der Risikostruktur - konzentriert sich der Wettbewerb unter den Versicherern primär auf die Bildung eines gesunden Versichertenkollektivs, also auf gute Risiken. Dass sich die Versicherer so verhalten, ist logisch und verständlich. In einem Markt - und aufseiten der Versicherer besteht eben ein solcher - richten sich die Wettbewerbsteilnehmer nach den Spielregeln. Wenn das Spiel falsch läuft, müssen die Regeln angepasst werden.

Die CVP/EVP-Fraktion will den Wettbewerb im Gesundheitswesen stärken. Aber wir wollen keinen Wettbewerb der guten Risiken, sondern einen Wettbewerb der Gesundheitsleistungen aufgrund guter Behandlungskonzepte der Versicherer und Leistungserbringer. Dafür braucht es klarere Spielregeln - eben den Risikoausgleich.

Bei der Einführung des KVG ging man davon aus, dass es nur während einer Übergangsfrist einen geschlechter- und altersabhängigen Risikoausgleich brauchen würde. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der freie Kassenwechsel in der Grundversicherung vor allem für junge Gesunde attraktiv ist. Ältere und Kranke hingegen haben aus verschiedenen Gründen nicht oder nur schwerlich Gebrauch davon gemacht.

Mit der neuen Spitalfinanzierung haben wir den Risikoausgleich mit dem Faktor "Spital- und Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr" ergänzt. Es braucht zusätzlich einen Faktor für den ambulanten Bereich, wie wir das bereits bei der [PAGE 1990] Managed-Care-Vorlage beschlossen haben. Damals gingen wir aufgrund des verfügbaren Datenmaterials von Medikamentenkostengruppen aus. Ein Indikator für den ambulanten Bereich ist nötig, weil immer mehr Leistungen ambulant durchgeführt werden können und ambulante Behandlungen teilweise auch sehr kostspielig sind. Sämtliche Leistungserbringer, insbesondere auch Ärzte, welche in Netzwerken engagiert sind, betonen die Bedeutung eines verfeinerten Risikoausgleichs für die integrierte Versorgung. Es geht insbesondere darum, für Versicherer und Leistungserbringer einen Anreiz zu schaffen, gemeinsam gute Behandlungskonzepte für chronischkranke Menschen zu entwickeln und anzubieten. Es gibt heute schon derartige Modelle, beispielsweise für Diabetiker. Heute kann eine Krankenkasse aber keine Werbung für qualitativ gute, strukturierte Behandlungsprogramme machen, welche dem Patienten einen Mehrwert bringen und weniger Kosten verursachen als herkömmliche Behandlungen. Würden nämlich die Diabetiker zahlreich zu diesem Versicherer wechseln, würde die Prämie in die Höhe schnellen und alle Gesunden vertreiben. Die Solidarität einer Krankenversicherung wird aber von den Gesunden getragen. Ein kranker Versicherter kostet immer mehr als ein gesunder Versicherter, auch wenn ersterer noch so effizient behandelt wird.

Ein guter Risikoausgleich ist nicht einfach ein Kostenausgleich unter den Versicherern, sondern gleicht Risikostrukturen aus. Eine effiziente und gute Kostenkontrolle darf durch den Risikoausgleich denn auch nicht beeinträchtigt werden.

In Artikel 17b Absatz 2 wird in der Fassung der Mehrheit explizit darauf hingewiesen, dass für die Versicherer der Anreiz zur Kosteneinsparung bestehen bleiben muss. Unsere Fraktion hat gewisse Sympathien für den Antrag der Minderheit Bortoluzzi zu Artikel 17b Absatz 2, vor allem für die dort geforderte Wirkungsanalyse einzelner Indikatoren. Wir müssen wissen, wie einzelne Indikatoren wirken, und wir müssen auch dafür sorgen, dass die statistische Relevanz erhalten bleibt. Es gibt bereits jetzt sechzig Risikogruppen pro Kanton, was für einzelne Kantone, insbesondere kleine, schon sehr viel ist. Wenn zusätzliche Risikogruppen hinzukommen, kann die Statistik heikel werden. Mit zusätzlichen Indikatoren werden die einzelnen Gruppen nämlich noch kleiner und versicherungsmathematisch noch schwieriger zu fassen. Es stellt sich auch die Frage, ob die Indikatoren Alter und Geschlecht künftig nicht an Bedeutung verlieren werden, wenn die Morbidität stärker gewichtet wird. Es gibt viele rüstige Seniorinnen und Senioren, welche keine Gesundheitsleistungen beanspruchen. Wenn sie erkranken, dürften sie durch Morbiditätsindikatoren wie Spitalaufenthalt oder Medikamentengruppen erfasst werden.

Die CVP/EVP-Fraktion wird sowohl den Nichteintretensantrag der Minderheit Bortoluzzi wie auch den Ordnungsantrag des Bundesrates ablehnen. Der bundesrätliche Antrag würde nur zur Verzögerung der Behandlung dieser Vorlage führen. Den zweiten Teil der im Ordnungsantrag genannten bundesrätlichen Vorlage, die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, erachtet unsere Fraktion als nicht opportun. Beim Risikoausgleich hingegen sind die Differenzen zwischen der vorliegenden Fassung des Bundesrates und derjenigen der Kommission minim und rein formeller Natur. Bei der einzigen materiellen Differenz bei Artikel 17a Absätze 4 und 5 ist die Kommission bei Absatz 5 dem Bundesrat gefolgt. Möglicherweise muss sich der Ständerat bei Absatz 4 nochmals genauer mit der Frage auseinandersetzen, ob es sachlich richtig wäre oder ob es eben unverhältnismässig ist, die Morbidität bei Kassenwechseln in die Ermittlungen einfliessen zu lassen. Im Moment folgen wir dem Bundesrat und der Kommission, weil der Aufwand für die Erfassung als unverhältnismässig beschrieben worden ist.

Zusammenfassend wird die CVP/EVP-Fraktion auf die Gesetzesrevision eintreten und einem unbefristeten, verfeinerten Risikoausgleich zustimmen.

Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-12-04 | Lexipedia | Lexipedia