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Lehmann Markus · Nationalrat · 2013-12-04

Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-04

Wortprotokoll

Wie die Kommission ist auch die CVP/EVP-Fraktion der Meinung, dass die damalige Praxis der administrativen Versorgung bei näherer Betrachtung als unzureichend, ja teilweise als stossend bezeichnet werden muss. Die Gesellschaft beurteilte Menschen, die nicht dem gängigen Muster entsprachen, wohl sehr unterschiedlich und wahrscheinlich sehr oft auch falsch. Die Folgen für die betroffenen Menschen waren unterschiedlich hart, und oft gab es auch psychologisch negative Auswirkungen für das weitere Leben der Betroffenen bzw. der "Versorgten". Speziell hart waren die Folgen für Jugendliche, die "versorgt" wurden. Einweisungen in Strafanstalten hatten und haben weitreichende negative Folgen für die Betroffenen. Manch ein Leben wurde schlicht ruiniert, unabhängig davon, ob die Person zu Recht oder zu Unrecht eingewiesen worden war. Die damalige Gesellschaft war bei der Gesetzgebung, die der Wahrnehmung der Bevölkerung vor 1981 entsprach, nicht eben zimperlich.

Heute, viele Jahre später, sieht das Ganze anders aus. So entschuldigte sich - wir haben es schon gehört - zwischenzeitlich die Justizministerin im Namen des Bundesrates für das Unrecht, welches einigen Menschen widerfahren ist. Die Rehabilitierung der betroffenen Menschen durch dieses Gesetz ist nicht mehr als recht und zu begrüssen. Ob und wie allfällige finanzielle Entschädigungen gesprochen werden sollen, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Das soll der Bundesrat entscheiden können. Aber dass z. B. Akteneinsicht gewährt wird, ist ein absolutes Muss für alle Direktbetroffenen, Verwandten oder Hinterbliebenen.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt wie die Kommission für Rechtsfragen die parlamentarische Initiative und den Entwurf des Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Den Minderheitsantrag zu Artikel 5 lehnt die CVP/EVP-Fraktion ab.